Abteilung Presse und Information

PRESSEMITTEILUNG NR. 58/98

17. September 1998

WIEDERWAHL DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN


Nach dem Amtsantritt von zwei neuen Richtern des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, Herrn A. W. H. Meij und Herrn M. Vilaras, haben die Mitglieder des Gerichts erster Instanz aus ihrer Mitte den Richter Bo Vesterdorf erneut zum Präsidenten gewählt, und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren ab 18. September 1998.

Bo Vesterdorf, geboren 1945; Jurist-Übersetzer am Gerichtshof; Ministerialrat im Justizministerium; Gerichtsassessor; Attaché für Rechtsfragen bei der Ständigen Vertretung Dänemarks bei der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Richter zur Anstellung beim Østre Landsret; Referatsleiter für Verfassungs- und Verwaltungsrecht im Justizministerium; Abteilungsleiter im Justizministerium; Lehrbeauftragter; Mitglied des Lenkungsausschusses für Menschenrechte im Europarat (CDDH), dann Mitglied des Büros des CDDH; Richter am Gericht erster Instanz seit 1. September 1989; Präsident des Gerichts erster Instanz seit 4. März 1998.

Der Präsident des Gerichts leitet die rechtsprechende Tätigkeit und die Verwaltung des Gerichts; er führt den Vorsitz in den Vollsitzungen und bei den Beratungen.

Wegen zusätzlicher Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Ulrike Städtler - Tel.: (*352) 4303 3255 - Fax: (*352) 4303 2734