Erster Verhandlungstermin in einer Rechtssache, die die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke betrifft
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) mit Sitz in Alicante hat zur Aufgabe, Marken, Muster und Modelle auf der Ebene der Europäischen Union zu fördern und zu verwalten. Die Gemeinschaftsmarke wird durch Eintragung beim HABM erlangt. Sie wird mit Wirkung für die gesamte Gemeinschaft eingetragen, übertragen oder gelöscht. Ihre Dauer beträgt zehn Jahre (verlängerbar), und die für sie geltenden Rechtsvorschriften ähneln denen, die von jedem Mitgliedstaat auf nationale Marken angewandt werden.
Die Gemeinschaftsmarke, die in einem einzigen Verfahren erworben wird, gewährt ihrem Inhaber ein in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültiges ausschließliches Recht. Sie ist im gesamten europäischen Markt geschützt.
Die Firma Procter & Gamble beantragte im April 1996 beim HABM die Eintragung ihrer Marke "BABY-DRY" als Gemeinschaftsmarke für "Wegwerfwindeln aus Papier oder Zellulose" und "Stoffwindeln". Der Antrag wurde vom Prüfer des HABM mit der Begründung abgelehnt, die Marke sei beschreibend und daher nicht unterscheidungskräftig.
Procter & Gamble legte gegen diese Entscheidung eine Beschwerde bei der Beschwerdekammer des HABM ein, die am 31. Juli 1998 zurückgewiesen wurde.
Da die Entscheidungen des HABM einer gerichtlichen Kontrolle durch das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unterzogen werden können, hat Procter & Gamble im Oktober 1998 vor dem Gericht erster Instanz Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM erhoben.
Die Parteien haben heute vor der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz verhandelt.
Beim Gericht erster Instanz sind bereits vier Klagen gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern des HABM erhoben worden.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das das Gericht erster Instanz nicht bindet.
Dieses Dokument liegt in deutscher, englischer, französischer und italienischer Sprache vor.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Ulrike Städtler, Tel.: (0 03 52) 43 03 - 32 55; Fax: (0 03 52) 43 03 - 27 34.