Heute um 17 Uhr fand die feierliche Sitzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften zum Gedenken an Herrn G. Federico Mancini statt, der am 21. Juli 1999 in Bologna nach schwerer Krankheit verstorben ist.
Herr G. Federico Mancini hat vom 7. Oktober 1982 bis 6. Oktober 1988 das Amt eines Generalanwalts am Gerichtshof innegehabt und war vom 7. Oktober 1988 bis zu seinem Ableben Richter am Gerichtshof.
Herr G. Federico Mancini wurde 1927 geboren. Er war ordentlicher Professor für Arbeitsrecht an den Universitäten Urbino, Bologna und Rom sowie für Privatrechtsvergleichung an der Universität Bologna. Von 1976 bis 1981 war er Mitglied des Consiglio Superiore della Magistratura.
Als Mitglied des Gerichtshofes und durch seine Veröffentlichungen hat Herr G. Federico Mancini die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts entscheidend mitgeprägt. Die italienische und die europäische akademische Welt hat ihm 1998 als Ausdruck ihrer Anerkennung ein Liber amicorum gewidmet, das zahlreiche bemerkenswerte Beiträge hervorragender Professoren und Spezialisten für Sozialrecht und Gemeinschaftsrecht enthält.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Ulrike Städtler, Tel.: (0 03 52) 43 03 - 32 55; Fax: (0 03 52) 43 03 - 27 34.