Abteilung Presse und Information

PRESSEMITTEILUNG NR. 80/99

19. Oktober 1999

Zehnjähriges Bestehen des Gerichts erster Instanz


Das Gericht erster Instanz hat am 19. Oktober 1999 ein Kolloquium zur Feier seines zehnjährigen Bestehens veranstaltet.

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften ordnete dem Gerichtshof im Jahr 1989 ein Gericht erster Instanz bei (Beschluß des Rates vom 24. Oktober 1988).

Das Gericht, das aus 15 Richtern besteht, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen ernannt werden, ist das erstinstanzliche Rechtsprechungsorgan der Europäischen Gemeinschaften. Es ist jetzt für alle Klagen natürlicher und juristischer Personen gegen die Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane in sämtlichen Bereichen zuständig, darunter insbesondere Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Antidumpingverfahren, Transparenz und Zugang zu den Verwaltungsdokumenten der Organe. Es befaßt sich mit den Rechtsstreitigkeiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaften und hat über die Klagen gegen Entscheidungen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt auf dem Gebiet der Gemeinschaftsmarke zu befinden.

Die Arbeitsbelastung des Gerichts hat seit 10 Jahren kontinuierlich zugenommen. Zahlenmäßig ausgedrückt, hatte das Gericht seit seiner Errichtung über ungefähr 3 000 Klagen zu befinden. Allein im Jahr 1998 wurden 319 Rechtssachen entschieden. Seit Anfang des Jahres 1999 sind im übrigen bereits 262 Akten bearbeitet worden.

Im Rahmen des Kolloqiums hatten die Teilnehmer Gelegenheit, sich mit zwei für den verstärkten Schutz der Rechte der Bürger und Unternehmen wesentlichen Themen zu beschäftigen: mit der zehnjährigen Bilanz des gerichtlichen Rechtsschutzes für den Rechtsbürger und mit der Transparenz innerhalb der Gemeinschaftsorgane.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Ulrike Städtler, Tel.: (0 03 52) 43 03 - 32 55; Fax: (0 03 52) 43 03 - 27 34.