Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Herr Johannes Rau, hat mit seiner Gattin am Mittwoch, dem 6. Oktober 1999, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, stellvertretend für alle europäischen Institutionen in Luxemburg, einen offiziellen Besuch abgestattet.
Er wurde vom Präsidenten des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften Gil Carlos Rodríguez Iglesias und vom Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Bo Vesterdorf begrüßt. Dann folgte ein Gespräch zwischen dem Bundespräsidenten und dem Präsidenten des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in dessen Kabinett.
Anschließend stellte der Präsident des Gerichtshofes dem Bundespräsidenten Mitglieder des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz vor, darunter den Richter am Gerichtshof G. Hirsch, den Generalanwalt am Gerichtshof S. Alber sowie den Richter J. Pirrung am Gericht erster Instanz. Als Vertreter der anderen Institutionen waren das Mitglied des Europäischen Rechnungshofes F. Colling und der Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank V. Roth bei diesem Empfang anwesend.
Der Präsident des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften betonte in einer kurzen Begrüßungsansprache die Bedeutung des Besuchs des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Alle Institutionen der EG bemühten sich um Akzeptanz in den Mitgliedstaaten und bei den Bürgern, da ihre Aufgaben nicht immer bekannt seien und deshalb häufig nicht richtig verstanden würden. So sei der Besuch ein Beitrag zur Anerkennung der Institutionen und damit zur Europäischen Integration. Der Gerichtshof habe unter der Deutschen Ratspräsidentschaft Gehör für seine Sorgen gefunden und hoffe auf weitere wohlwollende Unterstützung Deutschlands. Die Kooperation mit den Richtern aus Deutschland im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens sei intensiv und zufriedenstellend. Zudem stehe der Gerichtshof mit den höchsten Gerichten der Budesrepublik, vor allem auch mit dem Bundesverfassungsgericht, in einem ständigen, nicht formalisierten Dialog.
Der Bundespräsident wies in seinen Dankesworten insbesondere auf den großen Respekt Deutschlands hin, den dieses aufgrund seiner schrecklichen Geschichte einerseits und seiner großen Tradition andererseits für da fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit hege.
Schließlich trug der Bundespräsident sich noch in das Goldene Buch des Gerichtshofes ein.