Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation

Die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation hat eine doppelte Aufgabe: Sie soll zum einen den beiden Unionsgerichten die Ressourcen im Bereich der Rechtsvergleichung zur Verfügung stellen, über die sie dank ihres Teams von etwa 35 Juristen verfügt, die grundsätzlich alle Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten abdecken und von Dokumentaren unterstützt werden, und zum anderen durch ihre Analysetätigkeit zur Verbreitung der Rechtsprechung zum Unionsrecht beitragen.

Zur ersten Aufgabe gehört es, auf Ersuchen der das Organ bildenden Gerichte Recherchevermerke zu erstellen, bei denen es in erster Linie darum geht, wie eine bestimmte Problematik im nationalen Recht der verschiedenen Mitgliedstaaten gelöst wird. Diese rechtsvergleichende Herangehensweise ist für die Gerichte, deren Hauptaufgabe es ist, eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts in einer Union von 27 Mitgliedstaaten sicherzustellen, von besonderem Nutzen.

Dazu gehört auch eine Vorprüfung aller beim Gerichtshof eingehenden Vorabentscheidungsersuchen, um in einem frühen Verfahrensstadium etwaige Probleme, z. B. hinsichtlich der Zulässigkeit des Ersuchens, zu erkennen und gegebenenfalls zu prüfen, ob im Eilvorlageverfahren zu entscheiden ist, sowie eine vorläufige Analyse der Rechtsmittel, die beim Gerichtshof gegen die Entscheidungen des Gerichts auf bestimmten Sachgebieten eingelegt werden, um möglichst frühzeitig diejenigen zu bestimmen, die Gegenstand einer Behandlung durch einen mit Gründen versehenen Beschluss sein können.

Im Rahmen der zweiten Aufgabe verfasst die Direktion unter der Kontrolle des Berichterstatters die Leitsätze der in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlichten Urteile und Beschlüsse. Aufgrund dieser Analysetätigkeit, deren Ergebnisse in einer Reihe von Datenbanken gespeichert werden, stellt sie mehrere Rechercheinstrumente bereit, die auf der vorliegenden Website verfügbar sind.

Dazu gehören :

  • das Verzeichnis der Rechtssachen (nach Nummern), das es ermöglicht, Informationen über jede der beim Gerichtshof und beim Gericht von 1953 bis heute und beim Gericht für den öffentlichen Dienst von 2005 bis 2016 eingegangenen Rechtssachen zu erhalten;
  • das Nachschlagewerk der Rechtsprechung, das in systematischer Form die Leitsätze der Urteile und Beschlüsse wiedergibt;

Diese verschiedenen Hilfsmittel für den Zugang zum Unionsrecht werden durch die Aufstellung der Urteilanmerkungen und ‑besprechungen ergänzt, in der die Fundstellen sämtlicher in den von der Bibliothek abonnierten juristischen Fachzeitschriften veröffentlichten Kommentare zu den Urteilen der drei Unionsgerichte aufgeführt sind.

Die Datenbanken dienen auch zur Einspeisung der Rechtsprechung in die interinstitutionelle Datenbank EUR-Lex, die das gesamte Unionsrecht umfasst.

Die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation informiert die Unionsgerichte auch über Rechtsentwicklungen von Interesse für die Union. Sie sammelt außerdem die Rechtsprechung der wichtigsten Gerichte der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Unionsrechts durch eine selektive Auswertung juristischer Fachzeitschriften und Kontakte zu zahlreichen nationalen Gerichten. Die gesammelten Entscheidungen werden je nach ihrer Bedeutung kurz analysiert und in einer Datenbank der Vereinigung der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union (Association of the Councils of State and Supreme Administrative Jurisdictions of the European Union i.n.p.a./Association des Conseils d'État et des Juridictions administratives suprêmes de l'Union européenne a.i.s.b.l.) EnglischFranzösisch verbreitet. Den Entscheidungen, die im Anschluss an Vorabentscheidungen des Gerichtshofs ergehen, wird dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet.