Der Gerichtshof der Europäischen Union empfängt in Luxemburg jährlich etwa 4 000 Juristen: nationale Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Hochschulprofessoren, Unternehmensjuristen u. a. Die Besuchsprogramme ermöglichen es diesen Personen, ihre Kenntnisse über das Rechtsprechungsorgan und seine Rechtsprechung zu vertiefen.
Darüber hinaus besuchen jedes Jahr etwa 10 000 weitere Besucher (hauptsächlich Jurastudenten) den Gerichtshof.
Die vom Referat Seminare und Besuche organisierten Besuche sind kostenlos und werden in allen Amtssprachen der Europäischen Union durchgeführt.
Besuche beim Gerichtshof sind nur während der Sitzungszeiten möglich, und zwar an Werktagen zwischen 8 und 17.30 Uhr.
Einzelbesucher / Touristische Besuche
Geführte Besichtigungen der Gebäude und Kunstwerke (Art’ tour)
Besuchergruppen / Programmarten
Besuchsanfrage beim Gerichtshof der Europäischen Union / Einloggen bei My Visit
Allgemeine Bedingungen für Besuche beim Gerichtshof
Einzelbesucher / Touristische Besuche
Einzelbesucher, die an einer öffentlichen Sitzung des Gerichtshofs oder des Gerichts teilnehmen wollen, sollten sich am Besuchereingang (Plan) einfinden und im Besitz ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins sein, um eine Ausweiskarte erhalten zu können. Die öffentlichen Sitzungen beginnen im Allgemeinen um 9.30 Uhr. Es empfiehlt sich, spätestens 15 Minuten vor Beginn der Sitzung einzutreffen. Es steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung, und eine Reservierung ist nicht möglich. Während der Sitzung sind die Besucher gehalten, die Sicherheits- und Verhaltensregeln zu beachten. Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich. Zur Auswahl der Sitzung konsultieren Sie bitte den Sitzungskalender.
Am Wochenende und während der Gerichtsferien bietet das Fremdenverkehrsamt Luxemburg Führungen durch den Gerichtshof an. Besuchstermine können mit einem Vorlauf von vier Wochen beim Luxemburg City Tourist Office vereinbart werden: 30, Place Guillaume II, L‑1648 Luxemburg, B.P. 181 – L-2011 Luxemburg, Tel.: +352 22 28 09, Fax: +352 46 70 70, E‑Mail: guides@lcto.lu - www.luxembourg-city.com.
Geführte Besichtigungen der Gebäude und Kunstwerke (Art’ tour)
Aufgrund von Beiträgen der Mitgliedstaaten verfügt der Gerichtshof der Europäischen Union über eine Sammlung von Kunstwerken, die das künstlerische Erbe Europas repräsentieren. Die Räumlichkeiten, die das 2008 eröffnete neue Palais des Gerichtshofs bietet, haben es ermöglicht, diese Sammlung zur Geltung zu bringen und um neue Werke – als Spenden oder Leihgaben – zu erweitern. Der Besucherdienst des Gerichtshofs veranstaltet in regelmäßigen Abständen unentgeltliche geführte Besichtigungen der Kunstwerke und der Gebäude des Gerichtshofs. Diese Führungen werden nach einem festen Zeitplan in Englisch, Französisch oder Deutsch in Gruppen von höchstens 35 Besuchern durchgeführt.
Interessenten werden gebeten, sich mindestens zwei Werktage im Voraus unter Verwendung des Anmeldeformulars einzuschreiben. Besucher, deren Anmeldung bestätigt wurde, werden gebeten, sich am Besuchereingang (Plan) einzufinden und ein Ausweispapier mitzubringen. Zusätzliche Führungen können ausschließlich für Gruppen (von mindestens siebenTeilnehmern) veranstaltet werden; ein entsprechender Antrag ist beim Besucherdienst zu stellen (Kontaktformular).
Wegen der Gesundheitskrise sind diese Besuche derzeit ausgesetzt !
Besuchergruppen / Programmarten
Diese Programmpunkte können auch im Fragebogen angegeben werden, den Sie auf der Anwendung „My Visit“ (siehe Abschnitt „Einloggen bei My Visit“) ausfüllen müssen. Soweit der Gerichtshof über die entsprechenden materiellen und personellen Mittel verfügt, wird sich der Besucherdienst bemühen, ihre Wahl bestmöglich zu berücksichtigen.
Seminare
Mehrtägige Seminare mit einem speziell auf die Interessen der Teilnehmer abgestimmten Programm können auf Anfrage für Gruppen von Rechtspraktikern organisiert werden.
Besuchsanfrage beim Gerichtshof der Europäischen Union / Einloggen bei My Visit
Das Referat Seminare und Besuche organisiert Besuche nur für Gruppen (7-35 Personen). Für Einzelbesuche oder touristische Besuche konsultieren Sie bitte den entsprechenden Abschnitt.
Bevor Sie eine Besuchsanfrage an den Gerichtshof richten, lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen über die Anmeldebedingungen und die Organisationsmodalitäten.
Für die Anfrage benutzen Sie bitte die Anwendung My Visit, mit der Sie die Besuchsanfrage online einreichen können. Hierfür benötigen Sie eine gültige E‑Mail-Adresse.
Nachdem Sie auf der Anwendung My Visit Ihren persönlichen Bereich eingerichtet haben, können Sie nicht nur eine Besuchsanfrage erstellen und ändern, sondern auch
Nach Erstellung Ihrer Anfrage können Sie über Ihren persönlichen Bereich
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Anwendung My Visit haben, können Sie durch Anklicken des Symbols „?“ das Online-Handbuch aufrufen oder das Kontaktformular verwenden.
Wenn Sie über keine E‑Mail-Adresse verfügen, wenden Sie sich bitte an Kontakt.