Praktika

Als Hochschulabsolvent oder –absolventin oder als nationaler Richter, nationale Richterin, nationaler Staatsanwalt oder nationale Staatsanwältin können Sie beim Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union, das für 450 Mio. Unionsbürger und –bürgerinnen die Wahrung des Unionsrechts sichert, ein Praktikum absolvieren. Dieses Programm bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern und sich auf europäischer Ebene in einem mehrsprachigen Umfeld aktiv einzubringen – eine Herausforderung und eine bereichernde Erfahrung zugleich. Sie werden andere Hochschulabsolventen oder –absolventinnen bzw. andere nationale Richter, Richterinnen, Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen kennenlernen, die ebenfalls ein Praktikum beim Gerichtshof absolvieren und sich wie Sie zu den gemeinsamen Werten der Europäischen Union – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Grundrechte – bekennen.

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„Ein Praktikum am Europäischen Gerichtshof ist eine einzigartige Erfahrung, um eine der wichtigsten Schaltstellen des europäischen Rechtssystems kennenzulernen. Unabhängig davon, ob man das Praktikum in den Kabinetten oder in den Dienststellen absolviert, lernt man den gesamten Verfahrensablauf der vom Gerichtshof bearbeiteten Rechtssachen kennen und erfährt, wie jedes Referat zur ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts innerhalb der Union beiträgt.

Die Arbeit in der Presseabteilung, die im Wesentlichen die oft äußerst komplexen Sachverhalte, mit denen sich der Gerichtshof befasst, in eine einfachere Sprache "übersetzt", ist unglaublich bereichernd. Es ist ein wirkliches Privileg, jeden Tag zur Arbeit zu gehen und zu wissen, dass das eigene Team dazu beiträgt, die Öffentlichkeit und die Medien über die neuesten bahnbrechenden Urteile oder Stellungnahmen zu informieren, von denen viele weitreichende Folgen für jeden Menschen in Europa haben.“

Frederik Antonovics

Praktika für Hochschulabsolventen und ‑absolventinnen

Der Praktikant oder die Praktikantin wird im Hinblick auf die Tätigkeiten des Gerichtshofs ausgebildet und mit Aufgaben betraut, die für den Gerichtshof von Nutzen sind.

Es steht nur eine begrenzte Zahl an Praktikumsstellen zur Verfügung (etwa 200 pro Jahr). Das Praktikum kann im Kabinett eines Mitglieds des Gerichtshofs (Richter, Richterin, Generalanwalt oder Generalanwältin, Dauer: 3 – 5 Monate) oder in einer Dienststelle des Gerichtshofs (Dauer: 5 Monate) absolviert werden.

Der Praktikant oder die Praktikantin hat während des Praktikums und auch danach über die ihm bzw. ihr bekannt gewordenen internen Vorgänge und Dokumente Verschwiegenheit zu bewahren. Er bzw. sie darf deshalb ohne Zustimmung des betreffenden Mitglieds des Gerichtshofs oder des Leiters oder der Leiterin der betreffenden Dienststelle des Gerichtshofs nichts verbreiten oder veröffentlichen, was einen Bezug zu seinem bzw. ihrem Praktikum aufweist. Vor Antritt des Praktikums ist eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen.

Praktikum im Kabinett eines Mitglieds des Gerichtshofs

Ein Praktikum im Kabinett eines Mitglieds des Gerichtshofs ist insbesondere für Absolventen oder Absolventinnen eines Studiums der Rechtswissenschaften interessant. Vertiefte Kenntnisse des Unionsrechts oder ein entsprechender Abschluss sind von Vorteil. Der Praktikant bzw. die Praktikantin wird unmittelbar in die Tätigkeiten des Kabinetts eingebunden und in den Rechtssachen, mit denen das betreffende Mitglied des Gerichtshofs befasst ist – mit Ausnahme derer, über die bereits beraten wird –, mit verschiedenen Aufgaben betraut.

Praktikum in einer Dienststelle des Gerichtshofs

In den betreffenden Dienststellen des Gerichtshofs kann der Praktikant oder die Praktikantin sich mit den besonderen Aufgaben, die dort erledigt werden, vertraut machen und die Kenntnisse, die er bzw. sie im Studium erworben hat, in die Praxis umsetzen. Unter der Aufsicht erfahrener Beamten und Beamtinnen wirkt er bzw. sie aktiv bei der Erledigung dieser Aufgaben mit.

Folgende Dienststellen des Gerichtshofs kommen für ein Praktikum in Frage:

  1. Direktion Humanressourcen
  2. Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten
  3. Generaldirektion Multilingualismus (Juristische Übersetzung und Dolmetschen)
  4. Direktion Bibliothek
  5. Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation
  6. Referat Projekte und Koordinierung im Bereich Terminologie
  7. Direktion Protokoll und Besuche
  8. Direktion Kommunikation
  9. Rechtsberater für Verwaltungsangelegenheiten
  10. Kanzlei des Gerichts der Europäischen Union

Praktika in der Direktion Dolmetschen

Ein Praktikum in der Direktion Dolmetschen (Dauer: 10 – 12 Wochen) bietet sich vor allem für Konferenzdolmetscher oder –dolmetscherinnen an, die ihre Ausbildung gerade abgeschlossen haben. Der Berufsanfänger bzw. die Berufsanfängerin soll unter fachkundiger Betreuung Gelegenheit erhalten, seine Dolmetschfähigkeiten zu perfektionieren, insbesondere auf dem Gebiet des Rechts. Er bzw. sie bereitet Unterlagen vor, recherchiert Terminologie und trainiert unter Realbedingungen in einer sogenannten stummen Kabine. Die Bewerber oder Bewerberinnen müssen mindestens zwei passive Sprachen oder eine zweite aktive Sprache haben. Außerdem müssen sie französische Texte lesen können (Lesesprache). Die Praktikanten oder Praktikantinnen werden einmal jährlich für das gesamte Gerichtsjahr ausgewählt (Einreichung der Bewerbungen: jeweils vom 1. Juli bis zum 15. September).

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Voraussetzungen, Vergütung und Bewerbung

Voraussetzungen

- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen)

- Hochschulabschluss in Rechts‑, Politik- oder Wirtschaftswissenschaften oder in einer verwandten Disziplin (ausnahmsweise ein gleichwertiger Abschluss)

- gründliche Kenntnisse in einer Amtssprache der Europäischen Union und gute Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union (gute Kenntnisse der französischen Sprache im dienstlichen Interesse von Vorteil)

- Ausschlusskriterium: bereits absolviertes Praktikum (vergütet oder nicht) bei einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Europäischen Union

Vergütung

Der Praktikant oder die Praktikantin erhält eine Praktikumsvergütung in Höhe von 1 493 Euro netto monatlich. Die Praktikumsvergütung unterliegt nicht der für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union geltenden Steuerregelung. Ist der Wohnsitz des Praktikanten bzw. der Praktikantin mindestens 200 km vom Sitz des Gerichtshofs der Europäischen Union entfernt, erhält der Praktikant bzw. die Praktikantin einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 150 €.

Praktika, die im Rahmen einer beruflichen Ausbildung, für die der Praktikant bzw. die Praktikantin von anderer Stelle ein Stipendium, eine Beihilfe oder eine Vergütung erhält, außerhalb der beiden festen Zeiträume im Kabinett eines Mitglieds des Gerichtshofs absolviert werden, werden nicht vom Gerichtshof vergütet.

Wie bewirbt man sich?

Für Praktika vom 1. März bis zum 31. Juli sind die Bewerbungen vom 1. Juli bis zum 15. September des Vorjahres einzureichen, für Praktika vom 16. September bis zum 15. Februar (Praktikum im Kabinett eines Mitglieds des Gerichtshofs) und vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar (Praktikum in einer Dienststelle des Gerichtshofs) vom 1. Februar bis zum 15. April des betreffenden Jahres.

Die Bewerbung erfolgt über die Plattform EU CV Online. Es ist ein ausführlicher Lebenslauf beizufügen. Auf Nachfrage sind gegebenenfalls Ablichtungen von Diplomen oder Bescheinigungen nachzureichen. Dies gilt auch für Bescheinigungen, die eine Hochschule über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen oder praktische Teile der Ausbildung ausgestellt hat.

Erfolgreiche Bewerber oder Bewerberinnen werden von der Direktion Humanressourcen des Gerichtshofs schriftlich benachrichtigt. Die Zusage begründet kein Beschäftigungsverhältnis als Beamter bzw. Beamtin oder Bediensteter bzw. Bedienstete der Europäischen Union. Es besteht aufgrund des Praktikums auch kein Anspruch und keine Anwartschaft auf ein solches Beschäftigungsverhältnis.

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Praktika für nationale Richter, Richterinnen, Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen

Im Rahmen des vom European Judicial Training Network (EJTN) organisierten Austauschprogramms können pro Jahr 15 Richter, Richterinnen, Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen beim Gerichtshof der Europäischen Union ein Praktikum absolvieren.

Der nationale Richter, die nationale Richterin, der nationale Staatsanwalt oder die nationale Staatsanwältin wird im Kabinett eines Mitglieds des Gerichtshofs oder in der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation eingesetzt. Das Praktikum dauert 6 oder 12 Monate. Der nationale Richter, die nationale Richterin, der nationale Staatsanwalt oder die nationale Staatsanwältin wird mit denselben Aufgaben betraut wie die Rechtsreferenten oder ‑referentinnen bzw. die Beamten oder Beamtinnen der Funktionsgruppe Administration der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation.

Der nationale Richter, die nationale Richterin, der nationale Staatsanwalt oder die nationale Staatsanwältin hat über die ihm bzw. ihr bekannt gewordenen internen Vorgänge und Dokumente während des Praktikums und danach Verschwiegenheit zu bewahren. Er bzw. sie verpflichtet sich, nichts zu verbreiten oder zu veröffentlichen, was einen Bezug zu seinem bzw. ihrem Praktikum aufweist.

Voraussetzungen

- Tätigkeit als Richter, Richterin, Staatsanwalt oder Staatsanwältin in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von mindestens einem Jahr Dauer

- fundierte Kenntnisse des Unionsrechts

- perfekte Beherrschung einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Französischkenntnisse, um die Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts bei der Bearbeitung der Rechtssachen und der Abfassung von Entscheidungen unterstützen zu können

Vergütung

Der nationale Richter, die nationale Richterin, der nationale Staatsanwalt oder die nationale Staatsanwältin, der bzw. die beim Gerichtshof ein Praktikum absolviert, erhält vom Gerichtshof weder eine Vergütung noch eine Aufwandsentschädigung. Er bzw. sie erhält eine Tagespauschale, die vom EJTN finanziert wird.

Wie bewirbt man sich?

Die Bewerbung ist beim EJTN einzureichen (EJTN – Long-term-training-periods).