Kanzlei

Die Kanzlei ist für die Führung der Akten der anhängigen Rechtssachen und die Führung des Registers verantwortlich, in das alle Verfahrensvorgänge eingetragen werden.

Die Kanzlei nimmt die Klageschriften, Schriftsätze und sonstigen Verfahrensunterlagen, die die Anwälte und Bevollmächtigten der Parteien beim Gerichtshof einreichen, entgegen, bewahrt sie auf und leitet sie weiter. Sie ist mit dem gesamten den Ablauf der Verfahren vor dem Gerichtshof betreffenden Schriftverkehr betraut.

Einreichung von Verfahrensschriftstücken

Einreichung auf dem Postweg

Einreichung auf elektronischem Weg

 

Gerichtshof der Europäischen Union
Kanzlei des Gerichtshofs
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxemburg
Tel.: (352) 4303-1
Fax: (352) 43 37 66
E-Mail: ECJ.Registry@curia.europa.eu

 

Einreichung auf dem Postweg

Die Verfahrensschriftstücke und der gesamte Schriftverkehr in den beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen sind an die Kanzlei des Gerichtshofs zu richten, entweder durch Übersendung an die oben genannte Postanschrift oder durch unmittelbare Übergabe des betreffenden Schriftstücks oder Schreibens am Sitz der Kanzlei des Gerichtshofs oder, außerhalb ihrer Öffnungszeiten, am Empfang des Gerichtshofs.

Die vorherige Übermittlung eines Verfahrensschriftstücks per Fax oder E-Mail wird für die Einhaltung der Verfahrensfristen berücksichtigt, sofern die Übermittlung und die anschließende Einreichung des Schriftstücks den Anforderungen der Verfahrensordnung entsprechen. Die Übermittlung muss zwingend unter Verwendung der oben genannten Faxnummer oder E-Mail-Adresse vorgenommen werden.

warning Die Übersendung von Unterlagen per E-Mail, die einen bestimmten Umfang (etwa 4 MB) überschreiten, wirft technische Probleme auf. Zur ordnungsgemäßen Übermittlung solcher Unterlagen wird daher empfohlen, das gescannte Dokument in mehreren Teilen zu versenden oder ein Faxgerät zu verwenden.

e-Curia

Einreichung auf elektronischem Weg

Die Bevollmächtigten und Anwälte, die berechtigt sind, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufzutreten, können, wenn sie über ein Zugangskonto zu e-Curia verfügen, ein Verfahrensschriftstück über diese Anwendung einreichen. In diesem Fall ist im Anschluss an die Übermittlung des Schriftstücks weder dessen Übersendung auf dem Postweg noch die Übersendung beglaubigter Abschriften erforderlich.

 

Für weitere Informationen:

Verfahren 

Die Plattform e-Curia des Gerichtshofs der Europäischen Union

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