Rechtsprechungsstatistiken des Gerichts - 2023

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Anmerkungen zu den Statistiken des Gerichts für das Jahr 2023

von Vittorio Di Bucci, Kanzler des Gerichts

Erstmals seit meinem Amtsantritt am 5. Juni 2023 habe ich die Ehre, Anmerkungen zu den Jahresstatistiken der gerichtlichen Tätigkeit zu verfassen. Ebenso wie mein Vorgänger Emmanuel Coulon bin ich der Ansicht, dass dies unentbehrlich ist, um sich die Entwicklung der Rechtsstreitigkeiten zu vergegenwärtigen, bestimmte Konsequenzen der Legislativ‑, Verordnungs- und Entscheidungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union zu beurteilen und die Auswirkungen der vom Gericht getroffenen Entscheidungen zu bewerten.

Zum richtigen Verständnis der Statistiken für das Jahr 2023 ist vorab auf eine Serie von 404 im Wesentlichen identischen Rechtssachen hinzuweisen, die im Oktober 2023 eingegangen sind (T‑620/23 bis T‑1023/23). Die Klagen betreffen das zusätzliche freiwillige Altersversorgungssystem der Mitglieder des Europäischen Parlaments und fallen unter „institutionelles Recht“ (siehe unten, Tabelle Nr. 4). Diese Serie hatte eine enorme Auswirkung auf die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen, die erstmals in der Geschichte des Gerichts 1 000 überschreitet und 1 271 erreicht. Würden diese Rechtssachen, die verbunden wurden, als eine einzige Rechtssache gezählt, betrüge die Zahl der eingereichten Klagen 868 und läge damit in etwa auf dem Niveau der Vorjahre (904 im Jahr 2022, 882 in Jahr 2021 und 847 im Jahr 2020).

Neu eingegangene Rechtssachen: erste Rechtssachen, die die Regulierung der digitalen Märkte betreffen, und einige Fluktuationen in anderen Bereichen

Neue Rechtsstreitigkeiten, die die Regulierung digitaler Märkte und Dienste betreffen, sind im Jahr 2023 aufgekommen. Dies ist die Folge des Erlasses der Verordnung über digitale Dienste (EU) 2022/2065 (auf Englisch: Digital Services Act, DSA) und der Verordnung über digitale Märkte (EU) 2022/1925 (auf Englisch: Digital Markets Act, DMA). Die erstgenannte Verordnung stellt eine umfassende Regulierung von Online-Vermittlungsdiensten und ‑plattformen dar, die sowohl von den nationalen Behörden als auch von der Kommission umgesetzt wird und im Fall der Umsetzung durch die Kommission zu Klagen vor dem Gericht führen kann (zwei im Jahr 2023: T‑348/23, Zalando/Kommission, und T‑367/23, Amazon Services Europe/Kommission). Bei der letztgenannten Verordnung handelt es sich um Rechtsvorschriften, die speziell große Unternehmensgruppen im digitalen Sektor betreffen und ihnen Verpflichtungen auferlegen, die mit ihrer Benennung als „Torwächter“ verbunden sind. Es ist Aufgabe der Kommission, diese Gruppen unter der Kontrolle der Unionsgerichte zu benennen und diese Regeln auf sie anzuwenden. Drei Kläger haben bereits vier Klagen beim Gericht eingereicht, um Entscheidungen anzufechten, die im Rahmen des Verfahrens der Benennung als Torwächter getroffen wurden (Rechtssachen T‑1077/23, Bytedance/Kommission, T‑1078/23, Meta/Kommission, sowie T‑1079/23 und T‑1080/23, Apple/Kommission). Interne Organisationsmaßnahmen wurden getroffen, um das Gericht auf diese neuen Rechtsstreitigkeiten und auf Klagen vorzubereiten, die eine weitere gesetzgeberische Neuerung, die Verordnung über drittstaatliche Subventionen, betreffen könnten. Im Rahmen dieser Maßnahmen beschloss das Gericht, die Entscheidung über die Kriterien für die Zuweisung der Rechtssachen an die Kammern zu ändern (ABl. 2023, C 286, S. 2).

Im Rahmen der herkömmlichen Rechtsgebiete, aus denen die Streitigkeiten vor dem Gericht stammen, ist ein leichter Anstieg in den Bereichen Öffentlicher Dienst (82 Rechtssachen gegenüber 66 im Jahr 2022) und Geistiges Eigentum (310 gegenüber 270 im Jahr 2022) zu verzeichnen.

Rechtsstreitigkeiten um Restriktive Maßnahmen beschäftigten das Gericht weiterhin, aber in geringerem Maß als im Jahr 2022. Im Jahr 2023 gingen 63 neue Rechtssachen ein, während sich die Neueingänge im Jahr 2022 auf 103 belaufen hatten. Die neu eingegangenen Rechtssachen in diesem Bereich betreffen überwiegend (41 von 63 Rechtssachen) die Reihe restriktiver Maßnahmen, die die Europäische Union im Jahr 2022 im Rahmen des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine gegen natürliche Personen und Organisationen erlassen hat. In zahlreichen anhängigen Verfahren, die mehrheitlich restriktive Maßnahmen betreffen, passten die Kläger ihre Klageschrift gemäß Art. 86 der Verfahrensordnung an, um die Verlängerung oder Änderung der sie betreffenden Maßnahmen anzufechten, anstatt diese Beschlüsse mit einer neuen Klage anzufechten. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, die Prüfung mehrerer Rechtsakte im Rahmen ein und derselben Rechtssache zu konzentrieren, überfrachtet jedoch den Rechtsstreit und erschwert seine Handhabung vor allem dann, wenn die Anpassung der Klageschrift unmittelbar vor oder während der mündlichen Verhandlung erfolgt. Das Gericht erwägt, seine Verfahrensordnung in diesem Punkt zu ändern und vorzusehen, dass die Anpassung der Klageschrift zeitnah nach Zustellung der Entscheidung des Gerichts, das mündliche Verfahren zu eröffnen, einzureichen ist. Dies würde es ermöglichen, eine gewisse Flexibilität der in Streitsachen in Bezug auf Verlängerungen und Änderungen von Rechtsakten der Unionsorgane geltenden Regelung beizubehalten und zugleich die Nachteile zu begrenzen, denen das Gericht derzeit begegnet.

Die Rechtssachen aus dem Bereich Wirtschafts- und Währungspolitik, der u. a. das Bankrecht umfasst, nehmen jedes Jahr weiter zu und erreichten im Jahr 2023 die Zahl von 56 neu eingegangenen Rechtssachen. Da die meisten dieser Rechtssachen die jährlichen Beiträge der Banken zum einheitlichen Abwicklungsfonds betreffen und der ursprüngliche achtjährige Beitragszeitraum sich seinem Ende zuneigt, könnte diese Zahl in den kommenden Jahren zurückgehen.

Im Bereich Staatliche Beihilfen hat sich die im Jahr 2022 verzeichnete situationsbedingte Zunahme der Klagen (68 neue Rechtssachen) im Jahr 2023 nicht bestätigt. Das Wiederaufleben der Tätigkeit in diesem Bereich hing mit der Einreichung zahlreicher Klagen im Jahr 2022 zusammen, mit denen der Beschluss der Kommission über die von Portugal zugunsten der Freizone Madeira durchgeführte Beihilferegelung angefochten wurde – ein Beweis dafür, dass die Tätigkeit des Gerichts von den Rechtsakten, die von den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union erlassen werden, und davon, ob die Rechtmäßigkeit dieser Rechtsakte in Frage gestellt wird, abhängig ist. Die zehn neuen Rechtssachen, die im Jahr 2023 in diesem Bereich eingegangen sind, stellen die niedrigste Zahl dar, seit das Gericht im Jahr 1993 für Klagen Einzelner im Bereich der staatlichen Beihilfen zuständig geworden ist.

Schließlich liegen die Rechtssachen im Bereich Wettbewerb mit 13 neu eingegangenen Rechtssachen im Jahr 2023 weiterhin auf einem historischen Tiefstand.

Zahlen, die die Tätigkeit des Gerichts widerspiegeln

Mit 904 abgeschlossenen Rechtssachen im Lauf des Jahres liegt das Gericht über dem Durchschnitt der letzten Jahre. Es gelingt ihm auch, den Bestand anhängiger Rechtssachen zu verringern, da die Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen die der neu eingegangenen Rechtssachen um 36 übersteigt, wenn die Gruppe von 404 im Wesentlichen identischen Rechtssachen als eine einzige Rechtssache gezählt wird. So bedeuten die 1 438 am 31. Dezember 2023 anhängigen Rechtssachen eine leichte Verbesserung gegenüber den 1 474 im Vorjahr. Dieser Fortschritt könnte sich im Jahr 2024 bestärken, da das Gericht voraussichtlich einige große Gruppen von Rechtssachen abschließen können wird. Er scheint zu bestätigen, dass das Gericht in der Lage ist, die für Herbst 2024 geplante Übertragung bestimmter Zuständigkeiten in Vorabentscheidungssachen aufzufangen und so die Arbeitsbelastung des Gerichtshofs zu verringern.

Es ist festzustellen, dass

  • fast 14 % (13,61 %) der Rechtssachen von erweiterten Spruchkörpern mit fünf Richtern erledigt wurden, was den bereits im Jahr 2022 festgestellten Aufwärtstrend bei den Zuweisungen an erweiterte Spruchkörper bestätigt (12 %; 123 Rechtssachen, die im Jahr 2023 von einem erweiterten Spruchkörper erledigt wurden, gegenüber 100 im Jahr 2022). Die erweiterten Spruchkörper erlassen überwiegend Urteile, aber der Erlass von Beschlüssen ist nicht ausgeschlossen (zehn im Jahr 2023, acht im Jahr 2022);
  • 79 % der Rechtssachen gegenüber 82 % im Jahr 2022 wurden von Spruchkörpern mit drei Richtern erledigt. Dieser Rückgang lässt sich durch die häufigere Zuweisung an einen erweiterten Spruchkörper erklären, wie oben erläutert;
  • eine Rechtssache wurde vom Gericht in der Besetzung als Große Kammer erledigt, nachdem der Gerichtshof als Rechtsmittelinstanz die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen hatte (Rechtssache T‑65/18 RENV, Venezuela/Rat, betreffend restriktive Maßnahmen aufgrund der Lage in Venezuela);
  • neun Rechtssachen gegenüber zwei im Jahr 2022 und drei im Jahr 2021 wurden von einem Einzelrichter entschieden (acht Urteile, ein Beschluss);
  • die Zahl der eingereichten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz ist leicht gestiegen (41 im Jahr 2023 gegenüber 37 im Jahr 2022), ebenso wie die Zahl der abgeschlossenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (40 im Jahr 2023 gegenüber 37 im Jahr 2022);
  • 59 % der im Jahr 2023 erledigten Rechtssachen wurden durch Urteil und 41 % durch Beschluss abgeschlossen. In 66 % der durch Urteil abgeschlossenen Rechtssachen fand eine mündliche Verhandlung statt.

Die Zahl der mündlichen Verhandlungen ist deutlich gestiegen (286 gegenüber 241 im Jahr 2022 und 240 im Jahr 2021), bei 419 verhandelten Rechtssachen (303 im Jahr 2022 und 290 im Jahr 2021). Es sei darauf hingewiesen, dass im Jahr 2023 zehn gemeinsame mündliche Verhandlungen, für insgesamt 70 verhandelte Rechtssachen abgehalten wurden. Die Möglichkeit, für mehrere Rechtssachen, die nicht verbunden sind, eine gemeinsame mündliche Verhandlung abzuhalten, ist seit dem 1. April 2023 in Art. 106a der Verfahrensordnung vorgesehen. Eine dieser mündlichen Verhandlungen umfasste insgesamt 42 verhandelte Rechtssachen (in der Gruppe von Rechtssachen T‑700/13, Caixabank u. a./Kommission, die die staatliche Beihilfe Spaniens zugunsten bestimmter wirtschaftlicher Interessenvereinigungen und ihrer Investoren in Form einer Steuerregelung für bestimmte Finanzierungsleasingvereinbarungen für den Erwerb von Schiffen, auch als spanisches True-Lease-Modell bezeichnet, betrafen).

Im vergangenen Jahr fand keine mündliche Verhandlung per Videokonferenz statt, obwohl am 1. April 2023 neue Regeln für die Anwendung dieses Instruments in Kraft traten. Auch wenn diese Möglichkeit ursprünglich für den Fall eingeführt wurde, dass eine Partei aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie verursachten gesundheitlichen Krisensituation daran gehindert war, sich in die Räumlichkeiten des Gerichts zu begeben, sieht Art. 107a der Verfahrensordnung nun vor, dass eine Partei die Teilnahme per Videokonferenz beantragen kann, wenn Sicherheitsgründe oder andere triftige Gründe (z. B. Streik im Luftfahrtsektor) ihren Vertreter daran hindern, physisch an der Verhandlung teilzunehmen. Diese Entwicklung erklärt sich durch das Ende der Pandemie.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist leicht gestiegen. Im Jahr 2023 beträgt sie 18,2 Monate für durch Urteil oder Beschluss abgeschlossene Rechtssachen (gegenüber 16,2 Monaten im Jahr 2022 und 17,3 Monaten im Jahr 2021) und 21 Monate (gegenüber 20,4 im Jahr 2022 und 20,3 im Jahr 2021), wenn nur die durch Urteil abgeschlossenen Rechtssachen berücksichtigt werden. Dabei schwankt die durchschnittliche Verfahrensdauer in der letztgenannten Kategorie zwischen einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 37,1 Monaten in Wettbewerbssachen bzw. 34,1 Monaten in Beihilfesachen und 13,7 Monaten in Rechtssachen, die das geistige Eigentum betreffen. Der Abschluss mehrerer komplexer Rechtssachen oder Gruppen von Rechtssachen, insbesondere in den Bereichen staatliche Beihilfen und Wettbewerb, hat dazu beigetragen, die Verfahrensdauer zu verlängern.

Von den 1 841 Rechtssachen, die am 31. Dezember 2023 beim Gericht anhängig waren (Bruttozahl, einschließlich der 404 identischen Klagen), betreffen 29 % das institutionelle Recht (wie bereits erwähnt, gehören die oben genannten 404 Rechtssachen zu den 543 am 31. Dezember 2023 anhängigen Rechtssachen, die in diesen Bereich fallen), 13 % fallen in den Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik, und 9,5 % betreffen staatliche Beihilfen. Was die Bereiche betrifft, in denen es innerhalb des Gerichts Spezialisierungen gibt, entfallen 18 % der anhängigen Rechtssachen auf geistiges Eigentum und 6 % auf den öffentlichen Dienst; diese Prozentsätze sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Was die Spruchkörper betrifft, ist eine verstärkte Befassung der Großen Kammer zu beobachten. Ende 2023 waren bei dieser sechs Rechtssachen anhängig, die in zwei Gruppen fielen; eine davon betraf den Aufbau- und Resilienzfonds, die andere restriktive Maßnahmen.

Markante Punkte im Jahr 2023 und Ausblick

Im Jahr 2023 setzte das Gericht seine Politik der proaktiven Verwaltung der Rechtssachen fort und ergriff neue Maßnahmen für die Bearbeitung sehr großer Rechtssachen und großer Gruppen von Rechtssachen ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung im Register. Diese Maßnahmen sollten auch das Wiederaufgreifen bestimmter Gruppen von Rechtssachen erleichtern, die bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens in Rechtssachen, die als Pilotfälle ausgemacht worden waren, ausgesetzt waren. Die angestrebten Ziele sind die Rationalisierung und Beschleunigung der Verfahren in den Rechtssachen höchster Komplexität, die den Kammern und Berichterstattern nach spezifischen Kriterien zugewiesen werden, für die ein je nach Fortschritt des Verfahrens zu überprüfender indikativer Zeitplan erstellt wird, für die mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können und eine vorrangige Bearbeitung durch die Urteilslektoren und die Übersetzungsdienste vorgesehen wird.

Die Vorbereitungen für die teilweise Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen haben sich im Lauf des Jahres intensiviert und werden 2024 fortgesetzt. Sie umfassen insbesondere die Anpassung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie der Verfahrensvorschriften (Verfahrensordnung, praktische Durchführungsbestimmungen und abgeleitete Texte). Am 7. Dezember 2023 konnte eine politische Einigung über die Reform der Satzung erzielt werden, die daraufhin vom Europäischen Parlament und vom Rat bestätigt wurde. Das Gericht hat einen Entwurf für Änderungen seiner Verfahrensordnung ausgearbeitet, der nach der Zustimmung des Gerichtshofs dem Rat Anfang 2024 zur Genehmigung übermittelt wird. Auch die anderen Texte, die im Wesentlichen nur das Gericht betreffen, befinden sich in Vorbereitung. Über die Änderung der Verfahrensregeln hinaus sind umfangreiche Maßnahmen zur Anpassung von Strukturen, Methoden und Arbeitsabläufen oder IT‑Tools sowie Maßnahmen zur Schulung des Personals erforderlich, damit das Gericht und seine Kanzlei den Eingang der ersten Vorabentscheidungsersuchen, der für das letzte Quartal 2024 erwartet wird, erfolgreich bewältigen können.

Die Modernisierung des öffentlichen Justizdiensts, die zur Effizienz des europäischen Gerichtssystems beiträgt, steht ebenfalls im Mittelpunkt der Tätigkeit des Gerichts. Zu den Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren zur Digitalisierung des gesamten gerichtlichen Verfahrens – von der grundsätzlich verpflichtenden Einreichung der Schriftsätze über die Anwendung e‑Curia bis zur elektronischen Unterzeichnung von Gerichtsentscheidungen – getroffen wurden, kommen die Arbeiten zur Schaffung eines integrierten Systems zur Verwaltung der Rechtssachen (SIGA) hinzu sowie die Arbeiten, die es dem Gericht ermöglichen werden, die Aufnahme von Vorabentscheidungsverfahren im Jahr 2024 zu bewältigen.

Tätigkeit der Kanzlei des Gerichts: Beleuchtung einer nicht nachlassenden Tätigkeit

Die nicht nachlassende Tätigkeit der Kanzlei des Gerichts verdient besondere Aufmerksamkeit.

Im Lauf des Jahres wurden mehrere Schwellen überschritten und mehrere Rekorde gebrochen:

  • die Schwelle von 20 000 beim Gericht seit seiner Gründung eingegangenen Rechtssachen mit dem Eingang der Rechtssache T‑1148/23, PAN Europe/Kommission, am 8. Dezember 2023;
  • die Schwelle von 1 000 innerhalb eines Jahres eingegangenen Rechtssachen (1 271 Rechtssachen). Der Eingang der oben genannten 404 identischen Rechtssachen erhöhte die Arbeitsbelastung der Spruchkörper nicht wesentlich, hatte aber erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der Kanzlei, die dafür sorgte, dass die Rechtssachen registriert und zugestellt wurden sowie Mitteilungen im Amtsblatt veröffentlicht wurden, und die die Verbindung der Rechtssachen vorbereitete;
  • eine Rekordzahl von im Register eingetragenen Verfahrensschriftstücken (62 020);
  • eine Rekordzahl bei der Kanzlei eingegangener Schriftsätze (5 264 andere als Klageschriften);
  • die niedrigste Rate von Berichtigungen verfahrenseinleitender Schriftsätze (22,9 % gegenüber 31,96 % im Jahr 2022 und 41,2 % im Jahr 2021). Zu diesem Ergebnis haben nicht nur die Berücksichtigung der Gruppe von 404 Rechtssachen, sondern auch die Reduzierung bestimmter Formalitäten im Rahmen der Änderung der Verfahrensordnung sowie die Veröffentlichung eines Merkblatts und von Mustern von Klageschriften auf der Curia-Website beigetragen;
  • die Zahl der über die Anwendung e‑Curia eingereichten Seiten erreichte im Lauf des Jahres 1 762 453.

Die Kanzlei unterstützte die Richter des Gerichts bei 334 Kammerkonferenzen (352 im Jahr 2022 und 338 im Jahr 2021) sowie 286 mündlichen Verhandlungen.

Außerdem wurden 94 % der Schriftsätze elektronisch über die Anwendung e‑Curia eingereicht, deren Verwendung am 1. Dezember 2018 bis auf einige Ausnahmen verpflichtend geworden war. Im Jahr 2023 entsprachen diese Eingänge einem Volumen von fast zwei Millionen (1 762 453) Seiten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der Anwendung e‑Curia im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren nicht verpflichtend sein wird, aber wegen der Vorteile, die sie für die nationalen Gerichte, die Beteiligten und das Gericht bietet, nachdrücklich empfohlen wird.

Siehe auch

Rechtsprechungsstatistiken des Gerichts - 2022 

Die Rechtsprechungsstatistiken mehrerer vorangegangener Jahre können ebenfalls auf der Curia-Website (unter der Rubrik „Archiv") eingesehen werden.