Repertorium der Rechtsprechung

Das Repertorium der Rechtsprechung enthält die Leitsätze zu den Urteilen und Beschlüssen, die der Gerichtshof, das Gericht und das Gericht für den öffentlichen Dienst seit dem jeweiligen Beginn ihrer Tätigkeit erlassen haben, in systematischer Form.

Die Gliederung, die für den Zeitraum 1954-2009 zuletzt acht Abschnitte enthielt, ist nach den Änderungen durch den Vertrag von Lissabon überarbeitet worden und enthält für die Rechtsprechung ab 2010 neun Abschnitte. Verweise zwischen den beiden Gliederungen erleichtern den Übergang.

Die Leitsätze geben die in der betreffenden Entscheidung angeführten maßgeblichen rechtlichen Erwägungen unter möglichst wortgetreuer Übernahme des Textes dieser Entscheidung wieder. Zu jedem Leitsatz gehört eine Kette von Schlüsselwörtern, die den Inhalt der betreffenden Passage in systematischer Ordnung schlagwortartig wiedergibt, eine Gliederungsnummer für das entsprechende Sachgebiet und die Angabe der Randnummern der Entscheidung, auf die bei der Erstellung des Leitsatzes zurückgegriffen wurde.

Innerhalb einer Gliederungsnummer sind die Leitsätze in der chronologischen Reihenfolge der Entscheidungen angeordnet, auf die sie sich beziehen. Wenn ein Leitsatz allerdings eine Schlüsselwortkette enthält, die mit einer bereits vorhandenen identisch ist, wird dieser der Leitsatztext unabhängig vom Datum zugeordnet. Entsprechen Schlüsselwortkette und Leitsatztext in allen Punkten denen einer früheren Entscheidung, wird der Fundstelle dieser Entscheidung lediglich die der späteren unter Angabe der maßgeblichen Randnummern hinzugefügt.

Achtung: Dieses Werk liegt nur auf Französisch vor!