Präsentation der Rechtsprechungssammlung

Nach Maßgabe der Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts wird in den Amtssprachen der Europäischen Union eine Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht. Sie ist die amtliche Veröffentlichung der Rechtsprechung der Gerichte, aus denen sich der Gerichtshof der Europäischen Union zusammensetzt.

 

Aufbau der Sammlung

Bis 1. September 2016, dem Zeitpunkt der Übertragung der Zuständigkeiten des Gerichts für den öffentlichen Dienst auf das Gericht, bestand die Sammlung der Rechtsprechung aus einer allgemeinen Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts und einer Sammlung Öffentlicher Dienst mit der den Bereich des öffentlichen Dienstes betreffenden Rechtsprechung des Gerichts und des Gerichts für den öffentlichen Dienst.

Seit 1. September 2016 wird die Rechtsprechung (einschließlich der Entscheidungen des Gerichts und des Gerichtshofs im Bereich des öffentlichen Dienstes) ausschließlich in der allgemeinen Sammlung veröffentlicht.

 

Medium der Sammlung

Die allgemeine Sammlung und die Sammlung Öffentlicher Dienst wurden bis 2011 bzw. 2009 auf Papier veröffentlicht. Für diesen Zeitraum ist die Papierfassung der Sammlung die einzige amtliche Veröffentlichung. Sie ist auch weiterhin beim Amt für Veröffentlichungen erhältlich. Eine PDF-Fassung der in der Sammlung veröffentlichten Entscheidungen ist auch auf EUR-Lex verfügbar.

Ab 1. Januar 2012 (allgemeine Sammlung) bzw. 1. Januar 2010 (Sammlung Öffentlicher Dienst) wird die Sammlung ausschließlich in digitaler Form auf der Website EUR-Lex veröffentlicht (kostenlos zugängliche amtliche Veröffentlichung). Die vorliegende Website bietet ebenfalls Zugang zu der auf EUR-Lex veröffentlichten Sammlung.

Die digitale Sammlung enthält Entscheidungen der Unionsgerichte, gegebenenfalls ergänzt um die Schlussanträge des Generalanwalts, im PDF-Format. Um das Nachschlagen dieser Dokumente zu erleichtern, sind ihnen weitere Informationen sowie HTML-Fassungen mit Hyperlinks beigefügt. Diese Informationen sind nicht Teil der digitalen Sammlung und haben keinen amtlichen Charakter.

 

Zugang zur Sammlung auf der Website Curia

Auf der Startseite der Sammlung sind die Dokumente nach Rechtssachen geordnet in chronologischer Reihenfolge der Entscheidungen zu finden.

Die Symbole  und  n der chronologischen Übersicht enthalten Links zum amtlichen Text und zu den bibliografischen Angaben in EUR-Lex.

Ist das Symbol grau gefärbt, bedeutet dies, dass das amtliche Dokument in der Abfragesprache noch nicht verfügbar ist.

Die chronologische Übersicht enthält zudem Informationen über etwaige Rechtsmittel, Überprüfungsverfahren oder Berichtigungen sowie Links zur Curia-Datenbank, um die Abfrage zu erleichtern.

 

Kriterien für die Veröffentlichung der Rechtsprechung in der Sammlung

Die Kriterien für die Veröffentlichung in der digitalen Sammlung bleiben für den Gerichtshof und das Gericht gegenüber der auf Papier veröffentlichten Sammlung unverändert.

Gerichtshof

Seit 1. Mai 2004 werden folgende Entscheidungen in der Sammlung veröffentlicht:

  • Urteile des Plenums und der Großen Kammer,
  • Urteile der Kammern mit fünf Richtern und der Kammern mit drei Richtern in Vorabentscheidungsverfahren,
  • Urteile der Kammern mit fünf Richtern und der Kammern mit drei Richtern nach Schlussanträgen des Generalanwalts in anderen Verfahren als Vorabentscheidungsverfahren und
  • Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV.

Soweit der betreffende Spruchkörper nichts anderes beschließt, werden daher folgende Entscheidungen grundsätzlich nicht mehr in der Sammlung veröffentlicht:

  • Urteile der Kammern mit drei oder mit fünf Richtern ohne Schlussanträge des Generalanwalts in anderen Verfahren als Vorabentscheidungsverfahren und
  • Beschlüsse.

Seit September 2011 können die Kammern mit drei oder mit fünf Richtern außerdem beschließen, dass ein Urteil in einem Vorabentscheidungsverfahren ausnahmsweise nicht in der Sammlung veröffentlicht wird.

Gericht

Seit September 2005 werden, soweit der Spruchkörper nichts anderes beschließt, in der Sammlung veröffentlicht:

  • Urteile der Großen Kammer,
  • Urteile der Kammern mit fünf Richtern.

Über die Veröffentlichung der Urteile der Kammern mit drei Richtern entscheidet der Spruchkörper von Fall zu Fall.

Urteile des Einzelrichters und Beschlüsse mit Rechtsprechungscharakter werden, soweit nichts anderes beschlossen wird, nicht in der Sammlung veröffentlicht.

Bestimmte Entscheidungen können auszugsweise veröffentlicht werden.

 

Informationen über die nicht in der Sammlung veröffentlichten Entscheidungen

Die Entscheidungen, die nach den vorgenannten Regeln nicht in der Sammlung veröffentlicht werden, sind unter der Rubrik „Rechtsprechung“ dieser Website in den verfügbaren Sprachen, d. h. der Verfahrens- und der Beratungssprache, abrufbar.

Die allgemeine Sammlung enthält ebenfalls Informationen über diese Entscheidungen.

 

Sammlung Öffentlicher Dienst

Gericht

Die bis 31. August 2016 ergangenen Rechtsmittelentscheidungen des Gerichts im Bereich des Rechts des öffentlichen Dienstes wurden in der Sammlung Öffentlicher Dienst in allen Amtssprachen in zusammengefasster Form und in der Verfahrenssprache im vollen Wortlaut veröffentlicht. Sie konnten auch in der allgemeinen Sammlung in allen Amtssprachen veröffentlicht werden.

Seit 1. September 2016 werden die Entscheidungen des Gerichts in Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes nach den oben genannten Kriterien in der allgemeinen Sammlung veröffentlicht.

Gericht für den öffentlichen Dienst

Die bis 31. August 2016 ergangenen Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst wurden in der Sammlung Öffentlicher Dienst in allen Amtssprachen in zusammengefasster Form und in der Verfahrens- und der Beratungssprache im vollen Wortlaut veröffentlicht. Entscheidungen von allgemeinem Interesse wurden auch in den anderen Amtssprachen im vollen Wortlaut veröffentlicht.

 

Amtssprachen

Die Union hat folgende Amtssprachen:

Seit 1. Januar 1952:

Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch

Seit 1. Januar 1973:

Dänisch, Englisch und Irisch

Seit 1. Januar 1981:

Griechisch

Seit 1. Januar 1986:

Spanisch und Portugiesisch

Seit 1. Januar 1995:

Finnisch und Schwedisch

Seit 1. Mai 2004:

Tschechisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch und Slowenisch

Seit 1. Januar 2007:

Bulgarisch und Rumänisch

Seit 1. Juli 2013:

Kroatisch

 

Befristete Ausnahmeregelungen sind in den Verordnungen des Rates Nrn. 930/2004 und 1738/2006 für das Maltesische (bis 30. April 2007) und in den Verordnungen des Rates Nrn. 920/2005 und 2015/2264 für das Irische (bis 31. Dezember 2021) vorgesehen.