Allgemeine Präsentation

Die Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht seit seiner Errichtung im Jahr 1952 darin, „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung" der Verträge zu sichern.

Zu dieser Aufgabe gehört, dass der Gerichtshof der Europäischen Union

  • die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Union überprüft,
  • darüber wacht, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben,
  • auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auslegt.

Er ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union und wacht im Zusammenwirken mit den Gerichten der Mitgliedstaaten über die einheitliche Anwendung und Auslegung des Unionsrechts.
Der Gerichtshof der Europäischen Union, der seinen Sitz in Luxemburg hat, besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht (errichtet 1988). Das Gericht für den öffentlichen Dienst, das 2004 errichtet wurde, hat seine Tätigkeit am 1. September 2016 eingestellt, nachdem seine Zuständigkeiten im Rahmen der Reform des Gerichtssystems der Union auf das Gericht übertragen worden waren.

Da jeder Mitgliedstaat seine eigene Sprache und sein spezifisches Rechtssystem hat, ist der Gerichtshof der Europäischen Union ein vielsprachiges Organ. Seine Sprachenregelung ist für ein Gericht weltweit einmalig, da jede Amtssprache der Union Verfahrenssprache sein kann. Er ist zu uneingeschränkter Vielsprachigkeit verpflichtet, da es erforderlich ist, mit den Parteien in der jeweiligen Sprache des Verfahrens zu verkehren und seine Rechtsprechung in allen Mitgliedstaaten bekannt zu machen.