Geboren 1959 in Palermo (Italien) erwirbt Giovanni Pitruzzella 1982 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Università degli Studi di Palermo (Universität Palermo, Italien), wo er von 1983 bis 1986 auf dem Gebiet des Verfassungsrechts forscht und lehrt. Er ist sodann Dozent für Verfassungsrecht an der Università degli Studi di Cagliari (Universität Cagliari, Italien), wo er von 1986 bis 1997 öffentliches Recht lehrt, dann an der Università degli Studi di Palermo (Universität Palermo, Italien). Von 2014 bis 2017 lehrt er Verfassungsrecht und Wettbewerbsrecht an der Libera Università Internazionale degli Studi Sociali Guido Carli (Freie internationale Universität für Soziale Studien Guido Carli, Italien). Er ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen im öffentlichen Recht, im Verfassungs-, Verwaltungs- und Wettbewerbsrecht.
Daneben übernimmt er immer wieder Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung. So ist er von 1993 bis 1996 Rechtsberater der italienischen Regierung, von 1998 bis 2002 Präsident der Kommission für die Anwendung des Sonderstatuts der Region Sizilien.
2006 wird er als Mitglied der Commissione di garanzia del diritto di sciopero nei servizi pubblici essenziali (Kommission für die Garantie des Streikrechts in den grundlegenden öffentlichen Diensten) benannt, deren Präsident er von 2009 bis 2011 ist. Parallel dazu ist er von 2008 bis 2011 Rechtsberater des italienischen Gesundheitsministeriums. Von 2011 bis 2018 ist er Präsident der Autorità garante della concorrenza e del mercato italiana (Italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde).
Im April 2013 wird er als Mitglied der Kommission für institutionelle, wirtschaftliche und soziale Reformen und im Juni 2013 als Sachverständiger für die Kommission für Verfassungsreformen benannt.
Generalanwalt beim Gerichtshof vom 8. Oktober 2018 bis zum 14. November 2023.