Covid-19 - Hinweise
[15/03/2022] Wie die anderen Organe der Europäischen Union sah sich der Gerichtshof der Europäischen Union gezwungen, aufgrund der durch das Auftreten des SARS-CoV-2-Virus verursachten Gesundheitskrise seit März 2020 seine Arbeitsmodalitäten anzupassen. In Anbetracht dieses Pandemievirus trafen der Gerichtshof und das Gericht äußerst strenge Hygienemaßnahmen, um die Gesundheit aller Akteure zu schützen, die sich in die Gebäude des Organs begeben müssen, und verschiedene Maßnahmen zur Anpassung des schriftlichen und des mündlichen Verfahrens, um es insbesondere den Vertretern der Parteien zu ermöglichen, an den mündlichen Verhandlungen per Videokonferenz teilzunehmen. Die günstige Entwicklung der Gesundheitskrise lässt es nunmehr zu, im Einklang mit den Entscheidungen der luxemburgischen Behörden eine Normalisierung der Lage ins Auge zu fassen und vor allem die mündlichen Verhandlungen wieder unter ähnlichen Bedingungen wie denjenigen vor Beginn der Gesundheitskrise durchzuführen. Dies bedeutet insbesondere:
Die Möglichkeit, an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz teilzunehmen, bleibt bestehen. Sie setzt weiterhin voraus, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird, in dem genau angegeben ist, warum der Parteivertreter nicht physisch an der Sitzung teilnehmen kann, und dass alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme per Videokonferenz erfüllt sind. Die Parteivertreter, die über einen Text oder eine schriftliche Grundlage ihrer Ausführungen verfügen, werden gebeten, diese(n) zur Unterstützung des Dolmetschdienstes vor 12.00 Uhr des Arbeitstags, der dem Tag der Sitzung vorausgeht, an folgende Adresse zu übermitteln: Interpretation@curia.europa.eu. |