Virtuelle Besuche – Schulprogramm für Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II (15-18 Jahre)

Mit dem Schulprogramm „Virtuelle Besuche“ geht es dem Gerichtshof der Europäischen Union darum,

  • den Schülern und Schülerinnen näherzubringen, worin seine Aufgabe als Organ der Rechtsprechung der Europäischen Union besteht,
  • ihnen zu verdeutlichen, wie sich seine Rechtsprechung konkret auf ihren Alltag als Unionsbürger bzw. Unionsbürgerinnen auswirkt, und
  • ihnen zu vermitteln, welche Rechte sie als Unionsbürger bzw. Unionsbürgerinnen haben und wie wichtig es ist, dass sie sich auch auf der Ebene der Europäischen Union aktiv an der Demokratie beteiligen.

Was steht bei einem Besuch auf dem Programm?

Die Besuchergruppe bestimmt ihr Programm in Abstimmung mit dem Besucherdienst selbst. Es stehen folgende interaktive Module zur Wahl:

  • Begegnung mit einem hochrangigen Beamten oder einer hochrangigen Beamtin– des Gerichtshofs bzw. des Gerichts, der bzw. die die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats besitzt, aus dem die Besuchergruppe stammt. Unter Umständen steht hierfür auch ein Richter oder eine Richterin oder ein Generalanwalt oder eine Generalanwältin zur Verfügung. (Dauer: etwa 45 Minuten)
  • Schilderung eines beim Gerichtshof oder dem Gericht anhängigen Falls, der einen Bezug zum Herkunftsland der Besuchergruppe aufweist oder für diese von besonderem Interesse ist (Dauer: etwa 45 Minuten)
  • Typische Berufsbilder am Gerichtshof (Dauer: etwa 30 Minuten)
  • Vielsprachigkeit am Gerichtshof (Dauer: etwa 30 Minuten)

Am Ende der Module besteht jeweils ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Terminierung

Der virtuelle Besuch findet, soweit möglich, an einem der drei Termine statt, die von der Besuchergruppe als Wunschtermine angegeben worden sind.

Sprache

Muttersprache der Besuchergruppe (eine der 24 Amtssprachen der Europäischen Union)

Gruppenstärke

Mindestens 20 Teilnehmer; bei mehr als 60 Teilnehmern wird nach Rücksprache mit dem Besucherdienst gegebenenfalls mehr Zeit für Fragen eingeplant.

Dauer

Es wird eine Dauer von nicht mehr als 2 Stunden empfohlen.

Führung

Der Besuchergruppe steht ein Führer oder eine Führerin, der bzw. die ihre Sprache beherrscht, mit Rat und Tat zur Seite.

Didaktische Materialien

Der Besucherdienst stellt der Lehrkraft rechtzeitig vor dem Besuch eine Reihe von Dokumenten und Links auf Websites zur Verfügung, damit sie den virtuellen Besuch im Unterricht vorbereiten kann.

Plattform, Test-Meeting

Der virtuelle Besuch erfolgt über die Plattform Webex. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen hierzu keine Software installieren. Sie können dem Meeting über ihren Browser beitreten. Zur Überprüfung der Technik stimmt der Besucherdienst mit der Besuchergruppe im Vorfeld des Besuchs einen Termin für ein sogenanntes Test-Meeting (Dauer: etwa 10 Minuten) ab.

Wie meldet man sich für einen virtuellen Besuch an?

Die Lehrkraft – oder eine andere verantwortliche Person (z. B. Klassen- oder Elternsprecher oder ‑sprecherin) – meldet den virtuellen Besuch der Klasse (oder einen gemeinsamen virtuellen Besuch mehrerer Klassen einer Schule) mit dem vorgesehenen Anmeldeformular (siehe unten) beim Besucherdienst an.

Anmeldeformular

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