Mit dem Schulprogramm „Virtuelle Besuche“ geht es dem Gerichtshof der Europäischen Union darum,
Die Besuchergruppe bestimmt ihr Programm in Abstimmung mit dem Besucherdienst selbst. Es stehen folgende interaktive Module zur Wahl:
Am Ende der Module besteht jeweils ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Der virtuelle Besuch findet, soweit möglich, an einem der drei Termine statt, die von der Besuchergruppe als Wunschtermine angegeben worden sind.
Muttersprache der Besuchergruppe (eine der 24 Amtssprachen der Europäischen Union)
Mindestens 20 Teilnehmer; bei mehr als 60 Teilnehmern wird nach Rücksprache mit dem Besucherdienst gegebenenfalls mehr Zeit für Fragen eingeplant.
Es wird eine Dauer von nicht mehr als 2 Stunden empfohlen.
Der Besuchergruppe steht ein Führer oder eine Führerin, der bzw. die ihre Sprache beherrscht, mit Rat und Tat zur Seite.
Der Besucherdienst stellt der Lehrkraft rechtzeitig vor dem Besuch eine Reihe von Dokumenten und Links auf Websites zur Verfügung, damit sie den virtuellen Besuch im Unterricht vorbereiten kann.
Der virtuelle Besuch erfolgt über die Plattform Webex. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen hierzu keine Software installieren. Sie können dem Meeting über ihren Browser beitreten. Zur Überprüfung der Technik stimmt der Besucherdienst mit der Besuchergruppe im Vorfeld des Besuchs einen Termin für ein sogenanntes Test-Meeting (Dauer: etwa 10 Minuten) ab.
Die Lehrkraft – oder eine andere verantwortliche Person (z. B. Klassen- oder Elternsprecher oder ‑sprecherin) – meldet den virtuellen Besuch der Klasse (oder einen gemeinsamen virtuellen Besuch mehrerer Klassen einer Schule) mit dem vorgesehenen Anmeldeformular (siehe unten) beim Besucherdienst an.