Klage, eingereicht am 12. April 2024 – eBilet Polska/EUIPO (eBilet)
(Rechtssache T-197/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: eBilet Polska sp. z o.o. (Warschau, Polen) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Kurcman)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke eBilet – Anmeldung Nr. 18 678 031.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Februar 2024 in der Sache R 695/2023-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung hinsichtlich der Dienstleistungen, für die die Anmeldung zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
die Entscheidung der Hauptabteilung Kerngeschäft vom 3. Februar 2023 im Anmeldeverfahren Nr. 18 678 031 hinsichtlich der Dienstleistungen, für die die Anmeldung zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen, damit dieses die Entscheidung in der Sache abändern und die streitige Unionsmarke hinsichtlich aller beanspruchten Dienstleistungen eintragen kann;
dem EUIPO die Kosten der Verfahren vor der Hauptabteilung Kerngeschäft, der Beschwerdekammer und dem Gericht aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung der Regeln für Rechtssicherheit, der Regeln für ordnungsgemäße Verwaltung sowie der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung.
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