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Beschluss des Gerichts vom 22. April 2024 – Mylan Ireland/Kommission

(Rechtssache T-585/23)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente, die den Schriftwechsel zwischen der Kommission und Biogen betreffen, sowie sämtliche von der Kommission oder Biogen erstellte Dokumente, die die Auslegung eines Urteils des Gerichtshofs und die aus einem solchen Urteil zu ziehenden Konsequenzen betreffen – Stillschweigende Verweigerung des Zugangs – Nach Klageerhebung erlassene ausdrückliche Entscheidung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Mylan Ireland Ltd (Dublin, Irland) (vertreten durch Rechtsanwälte K. Roox, T. De Meese, J. Stuyck und C. Dumont)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch Ș. Ciubotaru und A. Spina als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. Juli 2023, wie sie in deren ausdrücklicher Entscheidung vom 11. August 2023 bestätigt wurde, mit der ihr Antrag vom 19. April 2023 auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43) abgelehnt wurde.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, soweit die Klage auf die Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. Juli 2023 gerichtet ist, mit der ein Antrag von Mylan Ireland Ltd vom 19. April 2023 auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission abgelehnt wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1     ABl. C, C/2023/772 vom 20.11.2023.