Klage, eingereicht am 22. April 2024 – SZ DJI Technology/EUIPO – Vision Research (PHANTOM)
(Rechtssache T-211/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: SZ DJI Technology Co. Ltd (Shenzhen, China) (vertreten durch Rechtsanwalt A. Renck, Rechtsanwältin S. Petivlasova und Rechtsanwalt A. Bothe)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Vision Research, Inc. (Wayne, New York, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke PHANTOM mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 173 012 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. Februar 2024 in der Sache R 2125/2022-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung in Nr. 1 ihres verfügenden Teils abzuändern und anzuordnen, dass die streitige Marke für Hochgeschwindigkeitskameras in Klasse 9 aufrechterhalten bleibt;
hilfsweise, die angefochtene Entscheidung teilweise hinsichtlich der Nrn. 1 und 4 ihres verfügenden Teils aufzuheben und
dem Beklagten und gegebenenfalls der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Art. 58 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 198 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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