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Beschluss des Gerichts vom 29. Juli 2021 – ClientEarth/Kommission

(Rechtssache T-52/21)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Übereinkommen von Aarhus – Verordnung [EG] Nr. 1367/2006 – Dokumente im Besitz der Kommission, die die zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik eingeführte Kontrollregelung betreffen – Verordnung [EG] Nr. 1224/2009 – Implizite Verweigerung des Zugangs – Nach Klageerhebung erlassene ausdrückliche Entscheidung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: ClientEarth AISBL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. W. Brouwer)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Spina und C. Ehrbar)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission vom 16. November 2020, mit der der Zweitantrag auf Zugang zu mehren Dokumenten zurückgewiesen wurde, die die zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik eingeführte Kontrollregelung betreffen

Tenor

    Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1     ABl. C 128 vom 12.4.2021.