Language of document : ECLI:EU:T:2011:758





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 2011 – Consortium/Kommission

(Rechtssache T‑513/11 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage – Erledigung“

Vorläufiger Rechtsschutz – Einstweilige Anordnungen – Zuvor abgewiesene Klage – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung (Art. 279 AEUV) (vgl. Randnrn. 2-4)

Gegenstand

Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses der Kommission C (2011) 155 def vom 12. Januar 2011, mit der die Rückzahlung eines Betrags von 141 350 Euro, der der Klägerin zur Finanzierung eines Projekts mit der Bezeichnung „Train in the trainer“ gewährt worden war, angeordnet wurde

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt.

2.

Die Klägerin trägt ein Zehntel ihrer eigenen Kosten.