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Klage, eingereicht am 26. Januar 2024 – BP/EIT

(Rechtssache T-42/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: BP (vertreten durch Rechtsanwältin E. Lazar)

Beklagter: Europäisches Innovations- und Technologieinstitut

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 15. Januar 2024, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern, aufzuheben;

den materiellen Schaden der Klägerin zu ersetzen, der auf 149 850,53 Euro beziffert wird und dem Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zuzüglich zwei Prozentpunkten hinzuzurechnen sind;

den immateriellen Schaden der Klägerin zu ersetzen, der auf 75 000 Euro beziffert wird oder vom Gericht nach billigem Ermessen festzusetzen ist;

dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen, auch wenn die Klage abgewiesen wird.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Verstoß gegen das Recht, gehört zu werden.

Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften und interne Regeln, willkürliche und nicht nachvollziehbare Auslegung dieser Regeln sowie fehlende Vorhersehbarkeit und fehlende Rechtssicherheit.

Die Klägerin verweist insoweit auf Art. 110 der Beschäftigungsbedingungen und Anhang 1 Abschnitt 2 Nr. 3 der Verordnung zur Gründung des EIT1 .

Dritter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes.

Vierter Klagegrund: Verstoß gegen die Fürsorgepflicht gegenüber dem Personal, fehlende Berücksichtigung der Interessen sowohl der Einrichtung als auch der Klägerin, Unverhältnismäßigkeit der Entscheidung im Hinblick auf das aktuelle Interesse der Einrichtung.

Versäumnis der Einstellungsbehörde des EIT, ihre Befugnisse auszuüben (weites Ermessen), um den Fall intern zu lösen. Die Klägerin verweist auch auf einen angeblichen Verstoß gegen Art. 15 der EU-Grundrechtecharta.

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1 Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung) (ABl. 2021, L 189, S. 61).