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Urteil des Gerichts vom 23. November 2011 - Jones u. a./Kommission

(Rechtssache T-320/07)

(EGKS-Vertrag - Lieferung von Kohle für die Stromerzeugungsindustrie im Vereinigten Königreich - Zurückweisung einer Beschwerde, mit der die Anwendung diskriminierender Kaufpreise gerügt wird - Befugnis der Kommission zur Anwendung von Art. 4 Buchst. b KS nach Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung [EG] Nr. 1/2003 - Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses - Pflichten in Bezug auf die Untersuchung einer Beschwerde - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Daphne Jones (Neath, Vereinigtes Königreich), Glen Jones (Neath) und Fforch-Y-Garon Coal Co. Ltd (Neath) (Prozessbevollmächtigte: D. Jeffreys und S. Llewellyn Jones, Solicitors)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci und J. Samnadda)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Jenkinson, dann C. Gibbs und V. Jackson und schließlich S. Hathaway im Beistand von J. Flynn, QC), E.ON UK plc (Coventry, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: P. Lomas, Solicitor) und International Power plc (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: D. Anderson, QC, M. Chamberlain, Barrister, sowie S. Lister und D. Harrison, Solicitors)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG-Greffe (2007) D/203626 der Kommission vom 18. Juni 2007 betreffend die Anwendung von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 [EG] und 82 [EG] durch die Kommission (ABl. L 123, S. 18), mit der eine Beschwerde der Kläger wegen Zuwiderhandlungen gegen den EGKS-Vertrag (Sache COMP/37.037-SWSMA) zurückgewiesen wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Glen Jones und Daphne Jones sowie der Fforch-Y-Garon Coal Co. Ltd.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die E.ON UK plc und die International Power plc tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 247 vom 20.10.2007.