Language of document :

Klage, eingereicht am 27. August 2007 - Commission/B2Test

(Rechtssache T-317/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: L. Escobar Guerrero und E. Bouttier, avocat)

Beklagte: B2Test (Gardanne, France)

Anträge

Die Klägerin beantragt, die Gesellschaft B2Test zu verurteilen,

an sie einen Betrag von 50 110,72 Euro, der der Summe von 43 437,94 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 6 672,78 Euro seit dem 23. Dezember 2004 entspricht, zu zahlen;

einen Betrag von 8,03 Euro pro Tag als Verzugszinsen zum gleichen Satz vom 24. Dezember 2004 bis zur vollständigen Zahlung zu zahlen;

die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden auf einer Schiedsklausel beruhenden Klage beantragt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung des von der Gemeinschaft gezahlten Vorschusses sowie Verzugszinsen infolge der Nichterfüllung des Vertrags Nr. BRST-CT-98-5452 bezüglich des Projekts "Research and development of a new safety flooring based on recycled plastic and rubber materials for an environmental and economical added value", der im Rahmen eines spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994-1998)1 geschlossen wurde.

Ausweislich des Vertrags sei die Beklagte verpflichtet gewesen, der Kommission im Vertrag bezeichnete wissenschaftliche und finanzielle Dokumente regelmäßig vorzulegen. Die Beklagte habe mit fast drei Jahren Verspätung im Verhältnis zu den vorgesehenen Fristen nur einen Teil der nach dem Vertrag erforderlichen Dokumente übermittelt. Der Abschlussbericht des Projekts sei niemals übermittelt worden. Die Beklagte habe daher ihre vertraglichen Pflichten verletzt und sei verpflichtet, die im Voraus an sie gezahlten Gelder an die Kommission zurückzuzahlen.

____________

1 - ABl. 1994, L 222, S. 19.