Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Mai 2011 - Bombín Bombín/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub aus persönlichen Gründen - Jahresurlaub - Übertragung des Urlaubsanspruchs - Ausscheiden aus dem Dienst - Finanzieller Ausgleich)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Luis María Bombín Bombín (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Pardo Pedernera)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und J. Baquero Cruz)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dem Kläger bei seiner Versetzung in den Ruhestand einen Ausgleich für mehr als 12 Tage nicht genommenen Urlaub zu versagen
Tenor des Urteils
Die Klage von Herrn Bombín Bombín wird abgewiesen.
Herr Bombín Bombín trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 148 vom 5.6.2010, S. 54.