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Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto oikeus (Finnland), eingereicht am 21. Dezember 2023 – X/Maahanmuuttovirasto

(Rechtssache C-790/23, Qassioun1 )

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein hallinto oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: X

Andere Beteiligte: Maahanmuuttovirasto

Vorlagefrage

Ist Art. 18 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) Nr. 604/20131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, dahin auszulegen, dass die Ablehnung des Antrags im Sinne dieser Vorschrift den Fall erfasst, dass ein der betreffenden Person auf ihren Antrag zuvor in Dänemark gewährter, auf Schutzbedürftigkeit beruhender vorläufiger Aufenthaltstitel nicht verlängert wurde, wenn der die Nichtverlängerung betreffende Bescheid nicht auf einen Antrag dieser Person hin, sondern von Amts wegen durch die Behörde getroffen wurde?

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1      Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1     Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. 2013, L 180, S. 31).