Amtsblattmitteilung
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. September 2005 - Casini / Kommission
("Beamte der Kommission − Beförderung − Beförderungsjahr 2002 − Nichtaufnahme in das Verzeichnis der nach Besoldungsgruppe A 6 beförderten Beamten − Begründungspflicht − Abwägung der Verdienste − Offensichtlicher Beurteilungsfehler − Beweiskraft der nachträglichen Erklärungen der Mitarbeiter der Personalabteilung − Anfechtungsklage − Schadensersatzklage")
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger(in/nen): Paola Casini (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwalt G. Vandersanden)
Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: V. Joris im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroek)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Klägerin im Beförderungsjahr 2002 nicht nach Besoldungsgruppe A 6 zu befördern, sowie auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens.
Tenor des Urteils
Die Entscheidung der Kommission vom 14. August 2002, die Klägerin im Beförderungsjahr 2002 nicht nach Besoldungsgruppe A 6 zu befördern, wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 2 000 Euro als Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
____________1 - 2 - ABl. C 146 vom 21.6.2003.