Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 2. Februar 2024 - Verein für Konsumenteninformation gegen BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG

(Rechtssache C-85/24, BAWAG)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger und Revisionswerber: Verein für Konsumenteninformation

Beklagte und Revisionsgegnerin: BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG

Vorlagefrage

Ist Art. 13 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2014/17/EU1 dahin auszulegen, dass ein Verstoß dagegen zu verneinen ist, wenn ein Kreditgeber, der Wohnbaukredite ohne und mit Hypothek, jeweils in mehreren Varianten anbietet (a. Kredite mit ausschließlichen Festzinsphasen, b. Kredite mit abwechselnd variablen Zinsen und Festzinsphasen und c. Kredite mit ausschließlich variablen Zinsen), jeweils ein (einziges) repräsentatives Beispiel für einen Wohnbaukredit ohne und für einen Wohnbaukredit mit Hypothek bereitstellt, oder erfordert die Bestimmung, dass für jede Verzinsungsform jeweils ein repräsentatives Beispiel anzuführen ist?

____________

1     Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. 2014, L 60, S. 34).