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Urteil des Gerichts vom 4. Dezember 2013 – ETF/Michel

(Rechtssache T-108/11 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Unbefristeter Vertrag – Entscheidung über die Kündigung – Befugnis des Gerichts für den öffentlichen Dienst – Art. 2 und 47 der BSB – Fürsorgepflicht – Begriff des dienstlichen Interesses – Verbot, ultra petita zu entscheiden – Verteidigungsrechte)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Gustave Michel als Rechtsnachfolger von Monique Vandeuren (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Streithelfer zur Unterstützung der Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin), Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) (Prozessbevollmächtigte: J. Rikkert und M. Garnier), Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) (Prozessbevollmächtigte: M. Heikkilä), Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Salvatore, dann T. Jabłoński), Europäische Umweltagentur (AEE) (Prozessbevollmächtigter: O. Cornu), Europäische Agentur für Flugsicherheit (AESA) (Prozessbevollmächtigter: P. Goudou) und Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (Prozessbevollmächtigter: D. Detken)GegenstandRechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 9. Dezember 2010, Vandeuren/ETF (F-88/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urte

ilsTenorD

as Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 9. Dezember 2010, Vandeuren/ETF (F-88/08), wird aufgehoben, soweit mit ihm die Entscheidung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) vom 23. Oktob

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7, den unbefristeten Vertrag von Frau Monique Vandeuren als Bedienstete auf Zeit zu kündigen, aufgehoben und infolgedessen ihr Antrag auf Ersatz des erlittenen materiellen Schadens als verfrüht zurückgewiesen wird.Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.