Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. Mai 2007 - López Teruel / HABM

(Rechtssache F-99/06)1

(Beamte - Krankheitsurlaub - Unbefugtes Fernbleiben vom Dienst - Schiedsverfahren - Frist für die Bestimmung des unabhängigen Arztes)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Adelaida López Teruel (Guadalajara, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden, L. Levi und C. Ronzi)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigter: I. de Medrano Caballero)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der aufgrund der Ergebnisse des Schiedsgutachters gemäß Art. 59 Abs. 1 des Statuts getroffenen Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 20. Oktober 2005 über den Krankheitsurlaub der Klägerin

Tenor des Urteils

Die Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Oktober 2005 wird aufgehoben, soweit sie das Fernbleiben von Frau López Teruel vom 8. bis 20. Februar 2005 und vom 7. April bis 2. August 2005 als unbefugt behandelt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten von Frau López Teruel.

____________

1 - ABl. C 249 vom 14.10.2006, S. 18.