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Urteil des Gerichts vom 8. September 2021 – Spanien/Kommission

(Rechtssache T-355/18)1

(Sprachenregelung – Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren für Beamte der Funktionsgruppe Administration im Bereich öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – Begrenzung der Wahl der Sprache 2 auf vier Sprachen – Verordnung Nr. 1 – Art. 1d Abs. 1, Art. 27 und Art. 28 Buchst. f des Statuts – Diskriminierung aufgrund der Sprache – Dienstliches Interesse – Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: S. Centeno Huerta und L. Aguilera Ruiz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Ruiz García, L. Vernier, D. Milanowska, I. Galindo Martín und T. Lilamand)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/340/18 zur Erstellung einer Reserveliste im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Audit, Inspektion und Bewertung) und EPSO/AD/341/18 zur Erstellung einer Reserveliste im Bereich Lebensmittelsicherheit (Politik und Rechtsvorschriften) (ABl. 2018, C 97 A, S. 1)

Tenor

Die Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/340/18 zur Erstellung einer Reserveliste im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Audit, Inspektion und Bewertung) und EPSO/AD/341/18 zur Erstellung einer Reserveliste im Bereich Lebensmittelsicherheit (Politik und Rechtsvorschriften) wird für nichtig erklärt.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Königreichs Spanien.

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1     ABl. C 285 vom 13.8.2018.