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Klage, eingereicht am 19. Juli 2008 - Kommission/Gemeinde Valbonne

(Rechtssache T-238/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Escobar Guerrero und E. Bouttier, avocat)

Beklagte: Gemeinde Valbonne

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Gemeinde Valbonne, vertreten durch ihren amtierenden Bürgermeister, dazu zu verurteilen, ihr einen Betrag von 18 619,39 Euro (d. h. einen Kapitalbetrag in Höhe von 14 261,29 Euro zuzüglich der zum 31. Mai 2008 fälligen Verzugszinsen in Höhe von 4 358,09 Euro) zurückzuzahlen;

die Gemeinde Valbonne zur Zahlung eines Betrags von 5 000 Euro zur Deckung der Inkassoausgaben der Klägerin zu verurteilen;

der Gemeinde Valbonne die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission habe für die Jahre 1998 und 1999 mit der französischen Gemeinde Valbonne, der italienischen Gemeinde Fermo und der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung ARCHI-MED einen Forschungs- und Ausbildungsvertrag für ein Unterrichtsaustauschprojekt zwischen der Stadt Valbonne und der Provinz Di Ascoli Piceno unter der Bezeichnung "VALASPI MM 1027" geschlossen.

Die Gemeinden und ARCHI-MED hätten sich unter anderem verpflichtet, der Kommission einen Endbericht zu übergeben. Da dieser trotz Mahnung der Kommission nicht übergeben worden sei, hätten die Vertragspartner gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen. Die Kommission habe daher den Vertrag gekündigt und die Rückzahlung eines Teils der von ihr ausgezahlten Vorschüsse zuzüglich der Zinsen verlangt.

Angesichts der Zahlungsunfähigkeit von ARCHI-MED beantrage die Kommission die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung der geschuldeten Beträge, da die Vertragspartner gesamtschuldnerisch zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet seien.

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