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Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2010 - Kommission/Commune de Valbonne

(Rechtssache T-238/08)1

(Schiedsklausel - Forschungs- und Ausbildungsvertrag für ein Unterrichtsaustauschprojekt zwischen der Commune de Valbonne [Frankreich] und der Provinz Ascoli Piceno [Italien] - Klage auf Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Escobar Guerrero, dann F. Dintilhac und A. Sauka, im Beistand von Rechtsanwalt E. Bouttier)

Beklagte: Commune de Valbonne (Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Rapp-Jung)

Gegenstand

Auf eine Schiedsklausel im Sinne von Art. 238 EG gestützte Klage, mit der die Verurteilung der Commune de Valbonne zur Rückzahlung der von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags Valaspi MM 1027 vom 29. Dezember 1997 gezahlten Vorschüsse zuzüglich Verzugszinsen begehrt wird

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 223 vom 30.8.2008.