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Klage, eingereicht am 16. Mai 2007 - Wolfgang A. Mandt / Europäisches Parlament

(Rechtssache F-45/07)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Wolfgang A. Mandt (Kreuztal, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: B. Kolb, Rechtsanwältin)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge des Klägers

Aufhebung des Bescheides vom 8. Februar 2007, die Hinterbliebenenrente des Klägers um 50% zu kürzen,

Verurteilung des Beklagten, dem Kläger rückwirkend zum 1. April 2006 sowie fortlaufend jeweils monatlich weitere 50% der Hinterbliebenenrente seiner verstorbenen Frau Gisela Neumann zu zahlen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Das Europäische Parlament hat dem Kläger 50% seiner Hinterbliebenenrente als Witwer der Frau Gisela Neumann gekürzt unter Hinweis auf die Nichtanerkennung des von der verstorbenen Ehefrau im Jahre 1995 erstrittenen rechtskräftigen belgischen Scheidungsurteils, das gegen deren ersten Ehemann ergangen war.

Die Klage richtet sich gegen die Nichtanerkennung dieses Urteils sowie gegen die Verordnung Nr. 2201/2203 EG des Rates vom 24.11.2003. Der Kläger führt an, dass er der alleinige "überlebende Ehegatte" sei, da die Ehe zwischen ihm und der Verstorbenen rechtswirksam zustande kam (Art. 18 Anhang VIII des Beamtenstatuts).

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