Klage, eingereicht am 17. September 2021 – Société Elmar Wolf/EUIPO – Fuxtec (Darstellung eines Fuchskopfs)
(Rechtssache T-596/21)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Parteien
Klägerin: Société Elmar Wolf (Wissembourg, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Boespflug)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fuxtec GmbH (Herrenberg, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Internationale Registrierung einer Bildmarke (Darstellung eines Fuchskopfs) mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 339 239 mit Benennung der Europäischen Union.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Juli 2021 in der Sache R 2834/2019-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als es darin heißt, dass die Anmeldemarke der älteren Marke ähnlich sei;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;
der Fuxtex GmbH die durch ihre Streithilfe verursachten Kosten aufzuerlegen, falls sie einen Streithilfeantrag stellen sollte.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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