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Klage, eingereicht am 17. September 2021 – Société Elmar Wolf/EUIPO – Fuxtec (Darstellung eines Fuchskopfs)

(Rechtssache T-596/21)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Société Elmar Wolf (Wissembourg, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Boespflug)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fuxtec GmbH (Herrenberg, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Internationale Registrierung einer Bildmarke (Darstellung eines Fuchskopfs) mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 339 239 mit Benennung der Europäischen Union.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Juli 2021 in der Sache R 2834/2019-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als es darin heißt, dass die Anmeldemarke der älteren Marke ähnlich sei;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;

der Fuxtex GmbH die durch ihre Streithilfe verursachten Kosten aufzuerlegen, falls sie einen Streithilfeantrag stellen sollte.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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