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Klage, eingereicht am 9. September 2021 – Worldwide Brands/EUIPO – Guangdong Camel Apparel (CAMEL CROWN)

(Rechtssache T-562/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Worldwide Brands, Inc. Zweigniederlassung Deutschland (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Gracia Albero und R. Ahijón Lana)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Guangdong Camel Apparel Co. Ltd (Foshan City, China)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke CAMEL CROWN – Anmeldung Nr. 17 882 201

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Juni 2021 in den verbundenen Sachen R 159/2020-5 und R 184/2020-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben, soweit damit der von der Streithelferin eingelegten Beschwerde teilweise stattgegeben und die von der Klägerin eingelegte Beschwerde teilweise zurückgewiesen wurde, womit die Eintragung der angegriffenen Marke für die angegebenen Waren der Klassen 24 und 28 zugelassen wurde;

dem Beklagten die Kosten des vorliegenden Verfahrens einschließlich der Kosten der Verfahren vor der Widerspruchsabteilung und der Fünften Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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