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Klage, eingereicht am 14. September 2021 – Guangdong Camel Apparel/EUIPO – Worldwide Brands (CAMEL CROWN)

(Rechtssache T-590/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Guangdong Camel Apparel Co. Ltd (Foshan City, China) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen C. Bercial Arias und F. Codevelle)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Worldwide Brands, Inc. Zweigniederlassung Deutschland (Köln, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionswortmarke CAMEL CROWN – Anmeldung Nr. 17 882 201

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Juni 2021 in den verbundenen Sachen R 159/2020-5 und R 184/2020-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

der Beschwerde stattzugeben;

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und gegebenenfalls der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin vor dem Gericht entstanden sind.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch fehlerhafte Beurteilung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken.

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