Klage, eingereicht am 14. September 2021 – Guangdong Camel Apparel/EUIPO – Worldwide Brands (CAMEL CROWN)
(Rechtssache T-590/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Guangdong Camel Apparel Co. Ltd (Foshan City, China) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen C. Bercial Arias und F. Codevelle)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Worldwide Brands, Inc. Zweigniederlassung Deutschland (Köln, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke CAMEL CROWN – Anmeldung Nr. 17 882 201
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Juni 2021 in den verbundenen Sachen R 159/2020-5 und R 184/2020-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
der Beschwerde stattzugeben;
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und gegebenenfalls der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin vor dem Gericht entstanden sind.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch fehlerhafte Beurteilung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken.
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