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Klage, eingereicht am 27. September 2021 – WV/CdT

(Rechtssache T-618/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: WV (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)

Beklagter: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

die Entscheidung vom 26. November 2020, den unbefristeten Dienstvertrag des Klägers zum 31. Dezember 2020 fristlos zu beenden, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 17. Juni 2021 aufzuheben, soweit damit die Beschwerde des Klägers vom 26. Februar 2021 gegen die ursprüngliche Entscheidung vom 26. November 2020 zurückgewiesen wird;

den Beklagten zum Ersatz des materiellen Schadens des Klägers zu verurteilen;

den Beklagten zum Ersatz des immateriellen Schadens des Klägers zu verurteilen, der nach billigem Ermessen auf 15 000 Euro geschätzt wird;

dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Art. 16 und 48 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) im Hinblick auf die Vorstellung, die das CdT vom Begriff „bezahlter Urlaub“ hat.

Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen die Art. 16 und 48 der BBSB im Hinblick auf Art. 34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen die Fürsorgepflicht und gegen Art. 59 Abs. 4 des Statuts der Beamten der Europäischen Union.

Dritter Klagegrund: Verletzung des rechtlichen Gehörs.

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