Klage, eingereicht am 14. September 2021 – Santos/EUIPO (Form einer Zitruspresse)
(Rechtssache T-574/21)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Santos (Vaulx-en-Velin, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Bey)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke unter Beanspruchung der Farben (Gelb Pantone 1235C; Grün NCS: S 30 50 G 50 Y), (Form einer Zitruspresse) – Anmeldung Nr. 18 005 754.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. Juli 2021 in der Sache R 281/2020-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin im Verfahren vor der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO entstanden sind.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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