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Urteil des Gerichts vom 24. Januar 2024 – Spanien/Kommission

(Rechtssache T-495/21)1

(EGFL und ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Von Spanien getätigte Ausgaben – Finanzielle Berichtigungen – Schlüsselkontrollen – Gegenkontrollen und Aktualisierung des LPIS – Art. 5 der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 640/2014 – Art. 28 und 29 der Durchführungsverordnung [EU] Nr. 809/2014 – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Vor-Ort-Kontrollen – Pauschale Berichtigung, die alle festgestellten Mängel umfasst – Art. 12 der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 907/2014 – Leitlinien für die Berechnung von Finanzkorrekturen)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (vertreten durch L. Aguilera Ruiz und A. Ballesteros Panizo als Bevollmächtigte)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch J. Aquilina, F. Castilla Contreras und I. Galindo Martín als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV begehrt das Königreich Spanien die Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/988 der Kommission vom 16. Juni 2021 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2021, L 218, S. 9), soweit dieser die Erstattung von Direktbeihilfen im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin und die von ihm getätigten Ausgaben für entkoppelte Direktbeihilfen in Bezug auf die Autonome Gemeinschaft Baskenland (Spanien) für die Antragsjahre 2016 bis 2018 betrifft.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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1     ABl. C 401 vom 4.10.2021.