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Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2024 – XH/Kommission

(Rechtssache T-353/22)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2021 – Entscheidung, die Klägerin nicht nach Besoldungsgruppe AD 7 zu befördern – Art. 45 des Statuts – Ausdrückliche Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde – Anpassung der Klageschrift – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: XH (vertreten durch K. Górny, Rechtsanwältin)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch L. Hohenecker und L. Vernier als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV begehrt die Klägerin die Aufhebung der in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 31-2021 vom 10. November 2021 veröffentlichten Entscheidung der Europäischen Kommission, ihren Namen nicht in die Liste der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2021 beförderten Beamten aufzunehmen, und Ersatz des Schadens, der ihr entstanden sein soll.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

XH trägt die Kosten.

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1     ABl. C 294 vom 1.8.2022.