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Urteil des Gerichts vom 20. Dezember 2023 – Banca Popolare di Bari/Kommission

(Rechtssache T-415/21)1

(Außervertragliche Haftung – Staatliche Beihilfen – Beihilfe der italienischen Behörden zugunsten von Banca Tercas – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Verjährung – Sukzessiver Schaden – Teilweise Unzulässigkeit – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen – Kausalzusammenhang)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Banca Popolare di Bari SpA (Bari, Italien) (vertreten durch Rechtsanwälte A. Zoppini und G. M. Roberti, Rechtsanwältin I. Perego sowie Rechtsanwälte G. Parisi und D. Gallo)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch L. Flynn, I. Barcew, A. Bouchagiar und D. Recchia als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 286 AEUV begehrt die Klägerin Ersatz des Schadens, der ihr infolge des Erlasses des Beschlusses (EU) 2016/1208 der Kommission vom 23. Dezember 2015 über die staatliche Beihilfe Italiens zugunsten der Banca Tercas (SA.39451 [2015/C] [ex 2015/NN]) (ABl. 2016, L 203, S. 1) entstanden sein soll.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Banca Populare di Bari SpA trägt die Kosten.

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1     ABl. C 401 vom 4.10.2021.