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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 9. Mai 2016 - Elke Roch, Jürgen Roch gegen Germanwings GmbH

(Rechtssache C-257/16)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Köln

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Elke Roch, Jürgen Roch

Beklagte: Germanwings GmbH

Vorlagefragen

1.    Ist ein durch Vogelschlag, d. h. durch die Kollision des Flugzeuges in der Luft mit Vögeln verursachter technischer Defekt am Flugzeug ein aussergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der VO1 ?

2.    Ist Art. 5 Abs. 3 der VO dahin auszulegen, dass sich das ausführende Luftfahrtunternehmen auch auf solche aussergewöhnliche Umstände berufen kann, die nicht auf dem von dem Fluggast gebuchten Flug aufgetreten sind, sondern auf einem unmittelbar vorangegangenen Flug mit dem für den gebuchten Flug im Rahmen eines Flugumlaufverfahrens vorgesehenen Flugzeug?

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1 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. L 46, S. 1.