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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 25. November 2008 - Nadine Trautwein Rolf Trautwein/HABM (Hunter)

(Rechtssache T-505/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development (Leopoldshöhe, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Czychowski)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. September 2008 in der Beschwerdesache R 1733/2007-1 sowie den Erstprüferbeschluss vom 17. Oktober 2007 aufzuheben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung 4829347 zur Veröffentlichung zuzulassen, und

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "Hunter" für Waren der Klassen 18 und 25 (Anmeldung Nr. 4 829 347)

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da der Gemeinschaftsmarke weder die erforderliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden könne noch es sich um eine beschreibende Angabe handele.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).