Klage, eingereicht am 19. Januar 2024 – Instituto dos vinhos do Douro e do Porto/EUIPO – The Benriach Distillery Company (PORTSOY)
(Rechtssache T-40/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Kläger: Instituto dos vinhos do Douro e do Porto I. P. (Peso da Régua, Portugal) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Sousa e Silva)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: The Benriach Distillery Company Ltd (Edinburgh, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke PORTSOY – Anmeldung Nr. 18 386 353
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. November 2023 in der Sache R 1885/2022-4
Anträge
Der Kläger beantragt,
die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass die streitige Markenanmeldung zurückgewiesen wird;
dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten einschließlich der Kosten des Klägers im Verfahren vor dem Amt und der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die kommerzielle Verwendung;
Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 Buchst. a Ziff. i der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf vergleichbare Erzeugnisse;
Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Ausnutzung des Ansehens einer geschützten Ursprungsbezeichnung;
Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anspielung auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung.
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