Beschluss des Gerichts vom 18. Dezember 2012 - Ungarn/Kommission
(Rechtssache T-320/11)
(Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Parteien
Kläger: Ungarn (Prozessbevollmächtigte: M. Fehér, K. Szíjjártó und K. Veres)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. von Rintelen und A. Sipos)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/192/EU der Kommission vom 28. März 2011 zum Ausschluss bestimmter von Ungarn im Jahr 2004 im Rahmen des Programms zur Förderung von Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums zur Vorbereitung des Beitritts (Sapard) getätigter Ausgaben von der EU-Finanzierung (ABl. L 81, S. 14)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Ungarn trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 252 vom 27.8.2011.