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Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2024 – Darila/EUIPO – Original Buff (Buffet)

(Rechtssache T-101/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke Buffet – Ältere Unionswortmarke BUFF und ältere Unionsbildmarke Buff – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Michal Darila (Bratislava, Slowakei) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Holič)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch T. Klee als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Original Buff, SA (Igualada, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Hernández Gázquez und E. Edissonov Kirilov)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV beantragt der Kläger im Wesentlichen die Aufhebung und die Abänderung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 16. Dezember 2022 (Sache R 528/2022-2)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Michal Darila trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Original Buff, SA.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 127 vom 11.4.2023.