Klage, eingereicht am 31. März 2014 – Bopp/HABM (Darstellung eines achteckigen grünen Rahmens)
(Rechtssache T-209/14)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Kläger: Carsten Bopp (Glashütten, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Russ)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. Januar 2014 in der Sache R 1276/2013-1 aufzuheben
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die einen achteckigen grünen Rahmen darstellt, für Dienstleistungen der Klasse 35 – Anmeldung Nr. 8 248 965
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung des Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
Verstoß gegen Art. 65 Abs. 6 der Verordnung Nr. 207/2009
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009