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Klage, eingereicht am 31. März 2014 – Bopp/HABM (Darstellung eines achteckigen grünen Rahmens)

(Rechtssache T-209/14)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Kläger: Carsten Bopp (Glashütten, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Russ)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. Januar 2014 in der Sache R 1276/2013-1 aufzuheben

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die einen achteckigen grünen Rahmen darstellt, für Dienstleistungen der Klasse 35 – Anmeldung Nr. 8 248 965

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung des Anmeldung    

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

Verstoß gegen Art. 65 Abs. 6 der Verordnung Nr. 207/2009

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009