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Urteil des Gerichts vom 29. September 2011 - adidas/HABM - Patrick Holding (Darstellung eines Schuhs mit zwei Streifen)

(Rechtssache T-479/08)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die einen Schuh mit zwei Streifen auf der Seite darstellt -Ältere nationale Marke, die einen Schuh mit drei Streifen auf der Seite darstellt - Relatives Eintragungshindernis - Kein Nachweis des älteren Rechts - Fehlende Übersetzung wesentlicher Elemente zum Nachweis der Eintragung der älteren Marke - Regel 16 Abs. 3, Regel 17 Abs. 2 und Regel 20 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 2868/95)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: adidas AG (Herzogenaurach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. von Bomhard und A. Renck sowie I. Fowler, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Botis)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Patrick Holding ApS (Fredensborg, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Løje und T. Meedom)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. August 2008 (Sache R 849/2007-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der adidas AG und der Patrick Holding ApS

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die adidas AG trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 6 vom 10.1.2009.